Testamentsvollstreckung einrichten und führen
1. Zweck und Anwendungsfall
Für ordnungsgemäße Amtsführung oder Anordnung. Eigenständige Angriffe auf Pflichtverletzungen und Vergütungsstreit bleiben in den dafür vorgesehenen Aufgaben.
2. Eingaben
Verfügung und Eröffnung, Ernennung, Annahme, Weisungen, Dauer, Befreiungen, Erben, Inventar, Gesellschaftsverträge, Steueraufforderungen und Vergütungsregelung.
3. Ablauf und Checkliste
Ernennung und Aufgaben auslegen; Abwicklung, Verwaltung und Dauervollstreckung unterscheiden. Nachlassgerichtliche Ersatzernennung setzt eine tragfähige Anordnung voraus.
Amtsannahme gegenüber dem Nachlassgericht und erforderlichenfalls Zeugnis nach BGB Paragraf 2368 vorbereiten. Keine erfundene allgemeine Annahmefrist von zwei oder vier Wochen ansetzen.
Verzeichnis unverzüglich nach Annahme übermitteln, Werte sichern und Verwaltung dokumentieren. Erbenverfügungsbeschränkung, Prozessführungsbefugnis und unentgeltliche Verfügungen prüfen.
Einnahmen, Ausgaben, Vermögensstatus, Verbindlichkeiten und offene Maßnahmen mit Belegen fortschreiben. Bei längerer Verwaltung jährliche Rechnungslegung auf Verlangen unterscheiden von zusätzlicher freiwilliger Berichterstattung.
Gläubiger, Pflichtteile, Steuern, Auseinandersetzung und Freigabe rollengerecht abwickeln. Unternehmenshaftung nicht durch bloßen Hinweis auf das Amt als ausgeschlossen behandeln.
3.1. Referenzen gezielt laden
Bei Amtsbeginn Amt, Verzeichnis und Zeugnis laden. Bei laufender Verwaltung oder Abschluss Verwaltung und Rechnungslegung lesen.
4. Quellenpflicht
BGB Paragrafen 2197 bis 2224, 2368; FamFG Paragraf 354; ErbStG Paragraf 31 Absatz 5.
Es gilt die Zitierweise. Tragende Normfassung, Übergangsrecht und Rechtsprechung vor Verwendung amtlich prüfen. Gesicherte Quelle, Aktenfund, Schlussfolgerung und offene Recherche trennen; keine Literaturfundstelle aus Modellwissen. Die thematischen Referenzen enthalten Rechercheanker, keine Garantie fortdauernder Aktualität.
5. Ausgabeformat
Annahme- oder Zeugnisentwurf, Befugnismatrix, Verwaltungsplan und vollständige Rechnungslegung mit erläuterten Belegen, Freigaben und Abschlussplan.
Das Endprodukt steht in vollständigen, ausformulierten Sätzen; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen als Enddokument. Tabellen unterstützen die Begründung. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Gliederungsebenen. Bei Markdown oder Chat diesen Formatwunsch als Exporthinweis aufnehmen.
6. Beispiele
Eine langjährige Verwaltung benötigt auf Verlangen jährliche Rechnungslegung; BGB Paragraf 2218 Absatz 2 verlangt sie nicht ausnahmslos ungefragt.