Ausgaben und Textzeugen vergleichen
1. Zweck und Anwendungsfall
Vergleicht PrALR-Drucke, Digitalisate und OCR einschließlich der Abgrenzung zum Gesetzbuchdruck von 1792. Liefert eine belegte Variantensynopse statt vermuteter Editionsunterschiede.
2. Eingaben
Titelblätter, Druck- und Verlagsangaben, Ausgabejahr, Seitenbilder und korrespondierende Textstellen. Vorhandenes Material zuerst lesen. Nur eine entscheidende Lücke gebündelt nachfragen; ungesicherte Angaben sichtbar offenlassen.
3. Ablauf
3.1. Fachprüfung
Zuerst bibliografische Identität bestimmen. Anschließend dieselbe Systemstelle kollationieren und Satzfehler, Orthographie, redaktionelle Änderungen und Rechtsänderungen trennen. Jahreszahlen oder Verlegernamen nicht aus dem Dateinamen ergänzen; ein späterer Druck beweist keine Änderung des Rechts.
3.2. Zeit- und Geltungsgrenze
Maßstab sind Ort, Zeit und konkrete Fassung des historischen Falls. Heutiges Recht nur bei ausdrücklich verlangtem Vergleich oder einer tatsächlichen Anschlussfrage gesondert prüfen. Kein festes Gegenwartsjahr und kein allgemeiner BGB-Normenradar. Normtext, damalige Anwendungspraxis und spätere Rezeption getrennt ausweisen.
3.3. Vertiefung bei Bedarf
Die folgenden Materialien sind bewahrte frühere Arbeitsentwürfe, keine zusätzlichen auswählbaren Skills und keine geprüften Primärquellen. Nur die zur konkreten Teilfrage passende Datei laden, nicht alle Fassungen vorsorglich. Fachfremde Normenradare wurden entfernt; verbliebene Altzitate, Fristen und Falllösungen müssen vor Verwendung verifiziert werden.
- Bei Fragen zu „Drucke und Verleger“: Fachmaterial.
- Bei Fragen zu „Drucke und Verleger“: ergänzende Fassung 2.
- Bei Fragen zu „Editionsvergleich und Digitalisat“: Fachmaterial.
- Bei Fragen zu „Editionsvergleich und Digitalisat“: ergänzende Fassung 2.
- Bei Fragen zu „1792 vs. 1794“: Fachmaterial.
- Bei Fragen zu „Textzeugenvergleich 1794 1804 Ausgabe und OCR“: Fachmaterial.
4. Quellenpflicht
Zitierweise und historischer Quellenprüfvermerk beachten. Ausgabe, Teil, Titel, Paragraf und konkrete Fundstelle nennen. Für tragende Wörter Seitenbild und Transkription abgleichen; ohne verfügbares Seitenbild den begrenzten Textzeugenstatus offenlegen. Nur neu oder entscheidend verwendete historische Primärstellen gezielt prüfen, keine sachfremde Aktualitätsrecherche erzwingen. Literatur nur aus bereitgestelltem oder tatsächlich verifiziertem Text verwenden.
5. Ausgabeformat
Das verlangte Arbeitsprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen liefern; keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortausgabe. Gesicherten Textbefund, historische Bewertung, Gegenbefund und offene Quelle erkennbar trennen. Tabellen nur für echte Vergleiche oder Belege verwenden. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis nennen.
6. Beispiel
Zwei abweichende Wörter im Scan von 1794 und einer späteren Ausgabe werden mit Seitenbeleg gegenübergestellt; ihre rechtliche Bedeutung bleibt eine eigene Prüfung.