1---2name: ueberbau-ueberhang-aeste-mediation3description: Für Überbau-Prüfung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Überbau-Prüfung78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BGB § 906 Abs. 2 S. 2 nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 195 BGB 3 Jahre, NachbG-Anzeigefristen variieren (z. B. NRW § 7 Grenzwand 6 Wochen), § 15a EGZPO Schlichtung obligatorisch.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 903, 906, 1004, 910, 912, 917, 921, 922, NachbG (Landesnachbarrechtsgesetze), BImSchG, BauO Land, BNatSchG (Bäume), Schlichtungsgesetze der Länder (z. B. § 15a EGZPO BW) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle und Adressat bestimmen: Grundstücksnachbar, nach Landesrecht erforderliche Gütestelle, Amtsgericht bei einem Streitwert bis einschließlich 10.000 Euro, sonst Landgericht sowie je nach Begehren Ordnungsamt, Bauaufsichts- oder Naturschutzbehörde; wertunabhängige Zuweisungen und den maßgeblichen Stichtag gesondert prüfen.14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Schlichtungsantrag, Klage AG, Lichtbilder, Lärm-/Geruchsprotokoll, Sachverständigengutachten, Anwaltsschreiben, Vermessungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Intake1718- Was ragt über: Gebäude, Garage, Carport, Dämmung, Dachüberstand, Fundament, Mauer?19- Wann errichtet?20- War die Grenze bekannt, vermessen, markiert?21- Wurde vor oder sofort nach Grenzüberschreitung widersprochen?22- Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nahe?23- Gibt es Baugenehmigung, Lageplan, Vermesser, Bauunternehmer?24- Welche Fläche und welcher Wert sind betroffen?2526## Prüfschema27281. **Gebäude/bauliche Anlage:** § 912 BGB betrifft den Überbau bei Errichtung eines Gebäudes. Andere Anlagen können über § 1004 BGB laufen.292. **Grenzüberschreitung:** tatsächliche Überschreitung beweisen; Vermessung erwägen.303. **Kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit:** Duldungspflicht nur, wenn dem Bauenden dies nicht zur Last fällt.314. **Widerspruch:** Wurde vor oder sofort nach Grenzüberschreitung widersprochen?325. **Rechtsfolge:** Duldung gegen Geldrente oder Beseitigung/Unterlassung.336. **Rente/Abkauf:** §§ 912 Abs. 2, 913-915 BGB prüfen.3435## Fehler vermeiden3637- Baugenehmigung ersetzt nicht privatrechtliche Berechtigung.38- "Schon lange so" heißt nicht automatisch rechtmäßig; Verjährung/Duldung getrennt prüfen.39- Grenzüberragende Äste sind kein Überbau.