Umweltwerbung auf Irreführung prüfen
1. Einsatz und Ziel
Prüfe die konkrete Aussage im konkreten Werbemittel. Begriffe wie klimaneutral, nachhaltig oder umweltfreundlich sind erklärungsbedürftig und dürfen nicht durch intern gemeinte Einschränkungen gerettet werden.
2. Normenanker
- Paragraf 5 UWG: irreführende geschäftliche Handlung.
- Paragraf 5a UWG: Vorenthalten wesentlicher Informationen.
- Paragraf 3a UWG: Marktverhaltensregel nur nach Identifikation einer einschlägigen Spezialnorm.
- Paragrafen 8 bis 13 UWG: Unterlassung, Schadensersatz, Abmahnung und Anspruchsberechtigung.
3. Verifizierter Rechtsprechungsanker
- BGH, Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23, klimaneutral: Wegen der Mehrdeutigkeit und besonderen Relevanz umweltbezogener Aussagen gelten strenge Aufklärungsanforderungen; die Art der behaupteten Klimaneutralität muss in der Werbung selbst hinreichend klar erläutert werden.
4. Prüfprogramm
- Adressatenkreis, Gesamteindruck und Blickfang bestimmen.
- Aussagekern und mögliche Verständnisse des Umweltbegriffs formulieren.
- Bilanzgrenze, Zeitraum, Datenquelle, Reduktionsmaßnahmen und Kompensation belegen.
- Prüfen, ob wesentliche Einschränkungen im Werbemittel selbst klar und rechtzeitig erscheinen.
- Wissenschaftliche Nachweise auf Aktualität, Unabhängigkeit und Reproduzierbarkeit kontrollieren.
- Wiederholungsgefahr, Unterlassungsfassung, Richtigstellung und Umstellungsfrist planen.
5. Arbeitsergebnis
Erstelle Claim-Beleg-Matrix, freigegebene Alternativfassung und wahlweise Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Verteidigung.