Vorsteuerabzug — § 15 UStG materielle und formelle Voraussetzungen
Fachlicher Anker
- Normen: § 15 UStG, § 6a, § 2 UStG.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Hat der Mandant Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG mit nachhaltiger Taetigkeit?
- Wurde die Leistung für das Unternehmen bezogen (Mindestnutzung 10 Prozent § 15 Abs. 1 S. 2 UStG)?
- Liegt eine ordnungsgemaesse Rechnung mit Pflichtangaben § 14 § 14a UStG vor?
- Gibt es einen Ausschluss § 15 Abs. 1a UStG (Repraesentationsaufwendungen)?
- Sind die Rechnungen rueckwirkend berichtigungsfaehig (EuGH Senatex)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 15 UStG — Vorsteuerabzug.
- § 14 UStG — Pflichtangaben in der Rechnung.
- § 14a UStG — zusaetzliche Angaben in besonderen Faellen.
- § 14c UStG — unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis.
- MwStSystRL Art. 167 ff. — gemeinschaftsrechtliche Grundlage.
Aktuelle Rechtsprechung
- EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - C-280/10, Polski Trawertyn: Vorbereitungshandlungen und erste Investitionsausgaben können bereits wirtschaftliche Tätigkeit sein; die Entscheidung betrifft zudem die besondere Gründungskonstellation mit vor Eintragung ausgestellten Rechnungen und ist nicht pauschal auf jede Fremdrechnung übertragbar.
- EuGH, Urteil vom 15.09.2016 - C-518/14, Senatex: Eine berichtigungsfähige Rechnung kann hinsichtlich der dort geprüften Pflichtangaben mit Rückwirkung berichtigt werden.
- EuGH, Urteil vom 15.09.2016 - C-516/14, Barlis 06: Fehlen bestimmte Rechnungsangaben, darf der Vorsteuerabzug nicht allein deshalb versagt werden, wenn die Finanzverwaltung aus den verfügbaren ergänzenden Informationen die materiellen Voraussetzungen prüfen kann.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 15 UStG · § 14 UStG · § 14a UStG · § 14c UStG · § 2 UStG · MwStSystRL Art. 167 ff. · § 25b UStG (innergem. Dreiecksgeschaeft)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
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Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.