Kernworkflow Datenschutzrecht
Arbeitsweg
- Rolle bestimmen: betroffene Person, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Datenschutzbeauftragter oder Aufsichtsbehörde.
- Spur wählen: Auskunft, Löschung, Beschwerde, Auftragsverarbeitung oder Datenpanne.
- Frist und Zuständigkeit sichern.
- Belegmatrix erstellen: Verarbeitung, Datenkategorie, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherfrist, technische und organisatorische Maßnahmen.
- Produkt schreiben: Antwortschreiben, Löschentscheidung, Beschwerde, Vertragsteil, Meldung, Betroffeneninformation oder Verteidigungsvermerk.
Pflichtprüfungen
Auskunft nach Artikel 15, Löschung nach Artikel 17, Auftragsverarbeitung nach Artikel 28, Sicherheit nach Artikel 32, Meldung nach Artikel 33, Betroffeneninformation nach Artikel 34, Beschwerde nach Artikel 77 und Schadensersatz nach Artikel 82 Datenschutz-Grundverordnung. Nationale Öffnungen nach Bundesdatenschutzgesetz nur mit konkreter Norm und Sachverhaltsbezug.
1---2name: v392-betroffenenrechte-aufsicht-avv-datenpanne3description: Für Kernworkflow Datenschutzrecht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Kernworkflow Datenschutzrecht78## Arbeitsweg9101. Rolle bestimmen: betroffene Person, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Datenschutzbeauftragter oder Aufsichtsbehörde.112. Spur wählen: Auskunft, Löschung, Beschwerde, Auftragsverarbeitung oder Datenpanne.123. Frist und Zuständigkeit sichern.134. Belegmatrix erstellen: Verarbeitung, Datenkategorie, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherfrist, technische und organisatorische Maßnahmen.145. Produkt schreiben: Antwortschreiben, Löschentscheidung, Beschwerde, Vertragsteil, Meldung, Betroffeneninformation oder Verteidigungsvermerk.1516## Pflichtprüfungen1718Auskunft nach Artikel 15, Löschung nach Artikel 17, Auftragsverarbeitung nach Artikel 28, Sicherheit nach Artikel 32, Meldung nach Artikel 33, Betroffeneninformation nach Artikel 34, Beschwerde nach Artikel 77 und Schadensersatz nach Artikel 82 Datenschutz-Grundverordnung. Nationale Öffnungen nach Bundesdatenschutzgesetz nur mit konkreter Norm und Sachverhaltsbezug.