Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Widerruf und Unterlagen
Prüfgegenstand
Dieser Skill verhindert falsche Widerrufs- und Verbraucherbauvertragsberatung. Der Bauträgervertrag ist ein eigener Vertragstyp; er übernimmt einige, aber nicht alle Verbraucherbauvertragsregeln.
Normenanker
§§ 13, 14, 312b, 312c, 312g, 355 ff., 650f Abs. 6, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650l, 650m Abs. 2, 650n, 650u Abs. 2 BGB; Art. 246a, Art. 249 EGBGB; § 17 BeurkG.
Spurentrennung
- § 650i BGB: Bau eines neuen Gebäudes oder erheblicher Umbau durch Unternehmer für Verbraucher.
- § 650u BGB: Bau-/Umbaupflicht plus Eigentumsübertragung oder Erbbaurecht.
- § 650l BGB-Widerruf ist beim beurkundeten Bauträgervertrag über § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
- § 650k Abs. 2/3 BGB bleibt zentral: Lücken und Unklarheiten der Baubeschreibung wirken gegen den Bauträger.
- § 650n BGB gilt: Planungs- und Nachweisunterlagen, Energie, Statik, Schall, Brand, Förder-/KfW-/GEG-Nachweise, Revisionsunterlagen.
Einzelgewerkvergabe
Bei Verbraucher, die selbst mehrere Handwerker koordinieren, ist § 650i BGB gesondert und offen zu prüfen. Nicht automatisch Bauträgerrecht anwenden; MaBV greift nur beim Bauträger.
Output
Erstelle eine Verbraucherrechte-Matrix: Regel, beim Bauträger anwendbar ja/nein, Folge, fehlende Belehrung/Unterlage, Mandantenhinweis.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
1---2name: verbraucherbauvertrag-650i-650u-widerruf-und-unterlagen3description: Für Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Widerruf und Unterlagen: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Dokumentenmatrix mit Nachforderungsliste.4---56# Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Widerruf und Unterlagen78## Prüfgegenstand910Dieser Skill verhindert falsche Widerrufs- und Verbraucherbauvertragsberatung. Der Bauträgervertrag ist ein eigener Vertragstyp; er übernimmt einige, aber nicht alle Verbraucherbauvertragsregeln.1112## Normenanker1314§§ 13, 14, 312b, 312c, 312g, 355 ff., 650f Abs. 6, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650l, 650m Abs. 2, 650n, 650u Abs. 2 BGB; Art. 246a, Art. 249 EGBGB; § 17 BeurkG.1516## Spurentrennung1718- § 650i BGB: Bau eines neuen Gebäudes oder erheblicher Umbau durch Unternehmer für Verbraucher.19- § 650u BGB: Bau-/Umbaupflicht plus Eigentumsübertragung oder Erbbaurecht.20- § 650l BGB-Widerruf ist beim beurkundeten Bauträgervertrag über § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen.21- § 650k Abs. 2/3 BGB bleibt zentral: Lücken und Unklarheiten der Baubeschreibung wirken gegen den Bauträger.22- § 650n BGB gilt: Planungs- und Nachweisunterlagen, Energie, Statik, Schall, Brand, Förder-/KfW-/GEG-Nachweise, Revisionsunterlagen.2324## Einzelgewerkvergabe2526Bei Verbraucher, die selbst mehrere Handwerker koordinieren, ist § 650i BGB gesondert und offen zu prüfen. Nicht automatisch Bauträgerrecht anwenden; MaBV greift nur beim Bauträger.2728## Output2930Erstelle eine Verbraucherrechte-Matrix: Regel, beim Bauträger anwendbar ja/nein, Folge, fehlende Belehrung/Unterlage, Mandantenhinweis.3132<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->33> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.34>35> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.36>37> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.38<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->