Verbraucherinsolvenz: 3-Jahres-Restschuldbefreiung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: InsO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Verbraucherinsolvenz: 3-Jahres-Restschuldbefreiung. Skill behandelt die seit 01.10.2020 geltende verkuerzte Frist auf drei Jahre Voraussetzungen Versagungsgruende Mitwirkungspflichten Verfahrensgang. Aktuelle Diskussion zur Folgen bei nachtraeglich auftauchenden Gläubigern. Liefert Prüfraster.
Verbraucherinsolvenz 3 Jahres Restschuldbefreiung
Fachkern: Verbraucherinsolvenz 3 Jahres Restschuldbefreiung
- Normen-/Quellenanker: InsO Verbraucherinsolvenz, außergerichtlicher Einigungsversuch, Schuldenbereinigungsplan, P-Konto, Restschuldbefreiung, Forderungsanmeldung und Pfändungsschutz.
- Entscheidende Weiche: Schuldnerstatus, Gläubigerliste, Forderungstyp, pfändbares Einkommen, Vergleichsquote, Obliegenheiten und Antragsreife trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Norm
- § 287 Abs. 2 InsO (Frist 3 Jahre seit 01.10.2020).
- Insolvenzrechtsreform-Gesetz vom 22.12.2020.
Voraussetzungen
- Verbraucher- oder Regelinsolvenz.
- Wohlverhaltensphase: Mitwirkungspflichten.
- Keine Versagungsgruende (§ 290 InsO).
Wohlverhaltensphase
Pflichten
- Erwerbsobliegenheit.
- Abfuehrungspflicht (Pfaendungsbetrag).
- Meldepflicht bei Wohnsitz-/Berufswechsel.
- Auskunftspflicht.
- Erbschaftspflicht (50 Prozent der Erbschaft).
- Treuhaender informieren.
Verstoss
- Versagungsgrund § 290 InsO.
- Treuhaender beantragt Aufhebung.
Versagungsgruende § 290 InsO
- Verurteilung wegen § 283 ff. StGB Bankrottdelikte.
- Schaedigende Vermögensverlagerung.
- Verletzung von Aufklaerungspflichten.
- Verletzung der Erwerbsobliegenheit.
Nachtraeglich auftauchende Gläubiger
- § 301 InsO: Restschuldbefreiung wirkt auch für nicht angemeldete Gläubiger.
- Ausnahme: arglistig verschwiegene Forderungen (§ 302 InsO).
Prüfraster
- Verfahrensgang korrekt?
- Mitwirkungspflichten erfuellt?
- Versagungsgruende ausgeschlossen?
- Nachtraegliche Gläubiger ueberraschen?