Aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nach §§ 305 InsO
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: InsO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nach §§ 305 InsO. Skill leitet durch die Erstellung des ersten Vergleichsvorschlags von der Vermögens- und Schuldenliste über die Quotenberechnung bis zur formalen Vorlage an die Gläubiger. Behandelt Pflicht zur Beilage Bescheinigung der geeigneten Stelle / des geeigneten Beraters. Liefert Vorlagenstruktur und Prüfraster.
Verbraucherinsolvenz Aussergerichtl Schuldenbereinigung
Fachkern: Verbraucherinsolvenz Aussergerichtl Schuldenbereinigung
- Normen-/Quellenanker: InsO Verbraucherinsolvenz, außergerichtlicher Einigungsversuch, Schuldenbereinigungsplan, P-Konto, Restschuldbefreiung, Forderungsanmeldung und Pfändungsschutz.
- Entscheidende Weiche: Schuldnerstatus, Gläubigerliste, Forderungstyp, pfändbares Einkommen, Vergleichsquote, Obliegenheiten und Antragsreife trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Norm
- § 305 InsO (Insolvenzverordnung).
- Schuldnerberatungsstellen-Recht der Länder.
Voraussetzungen
- Schuldner ist Verbraucher (kein selbststaendiges Wirtschaftsleben).
- Erfolglose aussergerichtliche Einigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Erstellung des Vergleichsvorschlags
Schritt 1: Vermögens- und Schuldenliste
- Gesamtschuldenstand mit Gläubigern, Hauptforderung, Kosten, Zinsen.
- Verfuegbares Einkommen unter Beruecksichtigung der Pfaendungsfreigrenzen (§ 850c ZPO i.V.m. Pfaendungstabelle).
- Verfuegbare Aktiva (Bankkonten, Pkw, Hausrat, ggf. Wohnung).
Schritt 2: Quotenberechnung
- Realistisch erfuellbare Quote.
- Typische Spanne 0-30 Prozent.
- Sondervorschriften für einzelne Gläubigertypen (z. B. Finanzamt nach AO).
Schritt 3: Vergleichsvorschlag
- Form: Schriftlich.
- Inhalt: Höhe der Quote, Zahlungsmodalitaet (Einmalzahlung, Monatsraten), Laufzeit (max. 6-Monate Plan), Restschuldbefreiung.
Schritt 4: Beilagen
- Bescheinigung der geeigneten Stelle (anerkannte Schuldnerberatungsstelle, Rechtsanwalt, Steuerberater).
- Vermögens- und Schuldenliste.
- Einkommensnachweise.
Vorgehen bei Gläubigerantworten
- Annahme aller Gläubiger: aussergerichtliche Einigung erfolgreich.
- Ablehnung durch einzelnen Gläubiger: gerichtliches Verfahren nach § 306 InsO.
Prüfraster
- Vermögens- und Schuldenliste vollstaendig?
- Quote realistisch?
- Bescheinigung vorhanden?
- Gläubigerantworten dokumentiert?