Verbraucherinsolvenz und eheliche Unterhaltspflicht
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: InsO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Verbraucherinsolvenz und eheliche Unterhaltspflicht. Skill behandelt das Verhältnis von laufender Unterhaltspflicht zum Insolvenzverfahren Pflichten in der Wohlverhaltensphase Anrechnung und Rangordnung. Liefert Prüfraster.
Verbraucherinsolvenz Unterhalt Und Insolvenz
Fachkern: Verbraucherinsolvenz Unterhalt Und Insolvenz
- Normen-/Quellenanker: InsO Verbraucherinsolvenz, außergerichtlicher Einigungsversuch, Schuldenbereinigungsplan, P-Konto, Restschuldbefreiung, Forderungsanmeldung und Pfändungsschutz.
- Entscheidende Weiche: Schuldnerstatus, Gläubigerliste, Forderungstyp, pfändbares Einkommen, Vergleichsquote, Obliegenheiten und Antragsreife trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Norm
- §§ 1601 ff. BGB Familienunterhalt.
- §§ 287, 295 InsO Mitwirkung in Wohlverhaltensphase.
Laufende Unterhaltspflicht
- Unterhalt aus Erwerbseinkommen ist nicht der Insolvenzmasse zugeordnet.
- § 850d ZPO: privilegierte Pfaendbarkeit für Unterhalt; bevorrechtigter Anspruch.
Unterhaltsrueckstaende vor Insolvenzantrag
- Werden als Insolvenzforderung behandelt.
- § 302 Nr. 3 InsO: Unterhaltsrueckstaende vor Insolvenzverfahren nehmen nicht an der Restschuldbefreiung teil.
Erwerbsobliegenheit
- Pflicht zur vollen Erwerbstaetigkeit auch zur Unterhaltsleistung.
Prüfraster
- Laufender oder rueckstaendiger Unterhalt?
- Rangordnung?
- Erwerbsobliegenheit erfuellt?
- § 850d ZPO-Pfaendung?