VDG 102 Inkasso Konzerninkasso Musterfeststellung
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 13 BGB— Verbraucherbegriff.§ 14 BGB— Unternehmerbegriff.§ 312c BGB— Fernabsatzvertrag.§ 312d BGB— Informationspflichten.§ 355 Abs. 1 BGB— Widerrufsrecht.§ 357 BGB— Rechtsfolgen des Widerrufs.§ 434 BGB— Sachmangel.§ 475 BGB— Verbrauchsgüterkauf.§ 477 BGB— Beweislastumkehr.§ 5 UWG— irrefuehrende geschäftliche Handlung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: VDuG; UKlaG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Rechtsanker
- §§ 249, 254, 280, 286 BGB.
- RDG und Inkassoregistrierung live prüfen.
- BGH, Urteil vom 19.02.2025, VIII ZR 138/23: Konzernverbundenheit allein beseitigt die Ersatzfähigkeit nicht.
- VDuG/UKlaG/UWG je nach Klageziel.
Falltypen
- Energie-, Telekommunikations-, Plattform- oder Versandhandelsforderungen.
- Gekaufte Forderungsportfolios.
- Konzernverbundenes Inkasso.
- Nebenforderungskaskaden mit Mahnkosten, Auslagen, Bonitätsabfrage, Adressermittlung.
- Drohbriefe mit Schufa, Gerichtsvollzieher, Strafanzeige oder Hausbesuch.
Arbeitsgang
- Hauptforderung und Nebenforderungen strikt trennen.
- Verzugslage der Verbrauchergruppe nachweisen.
- Inkassomodell wirtschaftlich verstehen: Abtretung, Einziehung, Konzernstruktur, Vergütung.
- Gebührenpositionen typisieren.
- Klageziel wählen: Unterlassung irreführender Darstellung, Rückzahlung, Feststellung oder Abhilfe.