Verfassungsbeschwerde-Versandmappe endfertigen
1. Entscheidungskette zuerst
Lies jede angegriffene Entscheidung vollständig, dazu Zustellnachweise, Anhörungsrüge, fachgerichtliche Schriftsätze, Vollmacht und Entwurf. Erzeuge eine Kette von Ausgangsentscheidung bis letztinstanzlicher Entscheidung mit Datum, Aktenzeichen, Zustellung, gerügtem Grundrecht und genauer Fundstelle.
2. Zulässigkeitskontrolle
- Beschwerdeführer, Beschwerdegegenstand und mögliche eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit bestimmen.
- Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität anhand des fachgerichtlichen Vortrags belegen.
- Frist nach BVerfGG Paragraf 93 oder Sonderfrist bestimmen und Zustellung belegen.
- Jede Grundrechtsrüge mit angegriffener Aussage, fachgerichtlichem Vortrag und Entscheidungspassage verbinden.
- Eilantrag nach BVerfGG Paragraf 32 getrennt mit Doppelhypothese und konkreten Folgen ausarbeiten.
3. Anlagenregister
Ordne angegriffene Entscheidungen zuerst, danach Zustellnachweise, entscheidungserhebliche Schriftsätze, Beweismittel und Vollmacht. Verwende eine neutrale, durchgängige Anlagenfolge statt automatisch K/B. Jede Seite trägt rechts oben ihre Bezeichnung. Das Register nennt Datum, Gericht, Aktenzeichen, Seiten und die Rüge, für die das Dokument benötigt wird.
4. Elektronischer Weg
Seit 1. August 2024 müssen Rechtsanwälte nach BVerfGG Paragraf 23c schriftlich einzureichende Schriftsätze und Anlagen elektronisch übermitteln. Bürger ohne anwaltliche Einreichung dürfen weiterhin schriftlich oder per Telefax handeln. Prüfe BVerfGG Paragrafen 23a bis 23c und die aktuellen Hinweise des Bundesverfassungsgerichts.
Hauptdokument und Anlagen werden als einzelne, lesbare PDFs übermittelt. Verwende kurze ASCII-Dateinamen ohne sensible Sachverhaltsangaben, etwa 00_Verfassungsbeschwerde.pdf und 01_Anlage1_Beschluss_OLG.pdf. Eine Ersatzeinreichung setzt eine vorübergehende technische Unmöglichkeit und unverzügliche Glaubhaftmachung voraus.
5. Auslieferung
Liefere Beschwerdeschrift, gegebenenfalls getrennten Eilantrag, Einzelanlagen, Entscheidungskette, Zulässigkeitsmatrix, Anlagenregister, Freigabevermerk und Eingangskontrolle. Stoppe bei fehlender Entscheidung, unbewiesener Zustellung, nicht ausgeschöpfter Rüge, offener Frist oder unklarer Vollmacht.