Verl-001 · Kaltstart: Verlagsmandat, Werk, Vertrag, Vertrieb, Preis
Zweck dieses Skills
Eingangspunkt für alle verlagsrechtlichen Mandate dar. Er klärt in einem strukturierten Aufnahme-Gespräch, welches Werk, welcher Vertragstyp, welcher Vertriebsweg und welche Preisbindungssituation vorliegen – bevor irgendeine inhaltliche Bewertung beginnt. Ohne diese Grundlage laufen spätere Prüfschritte ins Leere oder produzieren fehlerhafte Ergebnisse.
Rechtsgrundlagen (Normenrahmen)
| Norm | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| VerlG § 1 | Definition Verlagsvertrag: Verlagswerk, Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/BJNR000800901.html |
| VerlG § 2 | Hauptpflicht des Autors: Manuskriptablieferung in vereinbarter Form und Frist | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/BJNR000800901.html |
| UrhG § 31 | Rechteeinräumung: einfache und ausschließliche Nutzungsrechte | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html |
| UrhG § 32 | Angemessene Vergütung: gemeinsame Vergütungsregeln, Anpassungsanspruch | https://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html |
| BuchPrG § 3 | Preisbindungspflicht des Verlegers und Importeurs | https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/BJNR344810002.html |
| BuchPrG § 5 | Bindung des Letztabnehmers an den festgesetzten Ladenpreis | https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__5.html |
Kaltstart-Fragebogen (7 Dimensionen)
1. Werkkategorie
- Ist das Werk ein Sprachwerk (Roman, Sachbuch, Fachbuch), ein Sammelwerk, ein Datenbankwerk oder ein Übersetzungswerk?
- Liegt ein Erst- oder Folgewerk vor (Reihe, Neuauflage, Überarbeitung)?
- Gibt es Drittmaterial (Fotos, Tabellen, Karten, Zitate > § 51 UrhG), das eigenständige Nutzungsrechte erfordert?
2. Vertragstyp und Rechtelage
- Liegt ein Verlagsvertrag i.S.v. § 1 VerlG vor, oder handelt es sich um einen Lizenzvertrag, Agenturvertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag?
- Welche Nutzungsarten sind übertragen (§ 31 Abs. 1 UrhG): print, digital, Hörbuch, Film, Übersetzung, Nebenrechte?
- Ist die Übertragung exklusiv (ausschließlich) oder nicht-exklusiv (einfach)?
- Gibt es Rückruf- oder Neuverhandlungsklauseln (VerlG § 17, UrhG § 41)?
3. Parteienrolle
- Wer ist Auftraggeber: Autor, Übersetzer, Herausgeber, Verlag, Buchhandlung, Bibliothek, Investor, Anwalt?
- Ist der Verlag Erst- oder Folgeverlag (Lizenzgeber/nehmer)?
- Gibt es eine Literaturagentur und welche Vollmacht hat sie?
4. Vertriebswege und Erscheinungsformen
- Print (Hardcover, Paperback, Taschenbuch), E-Book, PDF, Hörbuch, Streaming, Bundle?
- Vertrieb über Buchhandel, Direktvertrieb, Amazon Marketplace, Bibliothekslieferer, Schulbuchhandel?
- Gilt die deutsche Buchpreisbindung (BuchPrG)? Maßgeblich: Ort des Erscheinens oder Importeurs.
5. Preisstruktur
- Ist ein Ladenpreis bereits festgesetzt (§ 3 BuchPrG)? Wann? Durch wen?
- Gibt es Sonderaktionen, Mengenrabatte, Bibliothekspreise oder Schulbuchkonditionen?
- E-Book-Preis: eigenständige Festsetzung oder abgeleiteter Printpreis?
6. Fristen und Verfahrensstatus
- Läuft eine Abgabefrist für das Manuskript (§ 2 VerlG)?
- Ist eine Abmahnung oder eine Klage wegen Preisbindungsverstoß anhängig (BuchPrG §§ 9–11)?
- Steht ein Vertragsende, eine Rückrufankündigung oder eine Insolvenz bevor?
7. Gewünschter Output
- Vertragscheck / Redline
- Preisbindungs-Ampel
- Rechtekettenmatrix
- Fristenplan
- Entwurf: Autorenschreiben, Verlagsschreiben, Abmahnantwort
- Dashboard für laufendes Verlagsprogramm
Prüfprogramm
- Werkqualifikation: Schriftwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG? Schöpfungshöhe bejaht?
- Vertragstyp-Abgrenzung: VerlG-Verlag vs. Herstellungsvertrag vs. Eigenverlag vs. Self-Publishing-Plattform
- Rechtelücken: Welche Nutzungsarten fehlen? Unbekannte Nutzungsarten (§ 31a UrhG)?
- Vergütungsangemessenheit: Ist die vereinbarte Vergütung im Licht der gemeinsamen Vergütungsregeln (VS/Verleger-Verbände) angemessen (§ 32 UrhG)?
- Buchpreisbindungs-Status: Unterliegt jede Ausgabe der Preisbindung? Ausnahmen (§ 6 BuchPrG) belegt?
- Fristenübersicht: Manuskriptabgabe, Erscheinungstermin, Abrechnungsfristen, Widerruf- und Rückruffristen
Typische Fallen beim Kaltstart
- Falsche Vertragstyp-Einordnung: Ein „Verlagsvertrag" ohne Erscheinungspflicht ist kein VerlG-Vertrag; es gelten andere Regeln.
- Stille Nutzungsarten-Übertragung: „Alle Rechte"-Klauseln übertragen nach § 31 Abs. 5 UrhG nur die erkennbar benötigten Nutzungsarten.
- Preisbindung übersehen: Self-Publishing-Plattformen (BoD, KDP) unterliegen bei deutschem Erscheinungsort ebenfalls der Preisbindung.
- Fehlende Agenturvollmacht: Agenturverträge ohne schriftliche Vollmacht können Verlagsverträge schwebend unwirksam machen.
- Keine Fristnotiz: Ohne notierte Abgabe- und Erscheinungsfristen fehlt die Grundlage für Verzugsschreiben.
Quellenreferenzen
- Gesetze-im-Internet, VerlG: https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/
- Gesetze-im-Internet, BuchPrG: https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/
- Dejure, UrhG § 31: https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html
- Dejure, UrhG § 32: https://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html
- Börsenverein, Buchpreisbindung: https://www.boersenverein.de/themen-positionen/buchmarkt/buchpreisbindung/
Output-Formate
- Ampel: Grün/Gelb/Rot je Dimension (Vertrag, Rechte, Preis, Fristen)
- Rechtekettenmatrix: Tabelle aller Nutzungsarten mit Inhaberschaft und Lücken
- Fristenplan: Alle laufenden und bevorstehenden Fristen mit Handlungsbedarf
- Verlagsbrief-Entwurf: Musteranschreiben für erste Kontaktaufnahme oder Klärung
- Checkliste für Vollständigkeit der Unterlagen
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.