Versammlungsfreiheit: Brokdorf, Auflagen, Verbot
Normenanker
- Art. 8 Abs. 1 GG: friedliche Versammlung ohne Waffen.
- Art. 8 Abs. 2 GG: Gesetzesvorbehalt nur für Versammlungen unter freiem Himmel.
- Art. 5 Abs. 1 GG: Meinungskundgabe als haeufiger Zweck der Versammlung.
- Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG: Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit als kollidierendes Verfassungsgut.
- Art. 20 Abs. 3 GG: Bindung der Verwaltung an Gesetz, Recht und verhaeltnismaessige Gefahrenabwehr.
- § 15 VersG bzw. Landesversammlungsgesetz: Auflagen, Beschraenkungen, Verbote, Aufloesung.
- § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO: gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen Vollzug oder faktische Verhinderung.
Entscheidungsanker
- BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81, BVerfGE 69, 315 (Brokdorf): Versammlungsfreiheit als demokratisches Kommunikationsgrundrecht; Verbote nur bei tragfaehiger Gefahrenprognose.
- BVerfG, Beschluss vom 21.04.1998, 1 BvR 2311/94: nachweisbare Tatsachen für die Gefahrenprognose; blosse Vermutungen reichen nicht.
- BVerfG, Urteil vom 22.02.2011, 1 BvR 699/06, BVerfGE 128, 226 (Fraport): Art. 8 GG kann auch in öffentlich beherrschten Privatrechtsraeumen durchgreifen.
Frei prüfbare Quellen
- Brokdorf in der amtlichen BVerfGE-Übersicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenAusDerAmtlichenSammlung/_functions/akkordeon_band60-69.html - BVerfG, 21.04.1998, 1 BvR 2311/94:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/04/rk19980421_1bvr231194.html - Fraport, 22.02.2011, 1 BvR 699/06:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/02/rs20110222_1bvr069906.html - Art. 8 GG:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html
Arbeitsauftrag
Prüfe eine Versammlungsbeschraenkung nicht als allgemeine Polizeisache, sondern zuerst als Eingriff in Art. 8 GG. Die vier Stufen werden versammlungsfreundlich kalibriert: Der Staat darf Gefahren abwehren, muss aber die Versammlung möglich machen, solange konkrete Auflagen die Gefahr beherrschbar halten.
Prüfmatrix
| Stufe | Leitfrage | Fehlerbremse |
|---|---|---|
| Schutzbereich | Gemeinsame Meinungskundgabe, öffentlich oder privat, friedlich und ohne Waffen? | Nicht auf politische Mehrheitsfaehigkeit oder Sympathie des Themas abstellen. |
| Eingriff | Verbot, Auflage, Routenveraenderung, Lautstaerkebegrenzung, Kessel, Aufloesung, faktische Abschreckung? | Auch faktische Steuerung kann Eingriff sein. |
| Legitimer Zweck | Konkrete Gefahr für oeffentliche Sicherheit, Rechte Dritter, Leben, Gesundheit, Verkehrssicherheit? | "Stoert", "passt nicht", "politisch unerwuenscht" genuegt nicht. |
| Geeignetheit | Senkt die Maßnahme die konkrete Gefahr? | Symbolische oder pauschale Einschraenkungen aussortieren. |
| Erforderlichkeit | Reicht eine Auflage, Route, Zeitfenster, Ordnerkonzept, Kommunikationsauflage? | Verbot und Aufloesung sind Ultima Ratio. |
| Angemessenheit | Wie schwer wiegt der Eingriff gegen die konkret belegte Gefahr? | Je näher am Totalverbot, desto dichter die Begruendung. |
Kooperationsgebot als Verhältnismäßigkeitswerkzeug
Fordere oder simuliere immer ein Kooperationsgespraech:
- Welche konkrete Gefahr behauptet die Behoerde?
- Welche Tatsachen tragen diese Prognose?
- Welche milderen Mittel akzeptiert die Versammlungsleitung?
- Wie werden Ordner, Lautsprecher, Route, Zeitplan, Rettungswege und Deeskalation dokumentiert?
- Welche Auflage ist praezise genug, um vollzogen zu werden?
Output
- Sofort-Tabelle "Auflage statt Verbot".
- Entwurf für Stellungnahme an Versammlungsbehoerde.
- Eilrechtsschutz-Skelett für VG: Schutzbereich, Eingriff, Gefahrenprognose, mildere Mittel, Folgenabwaegung.
- Red-Team-Frage: Welche Tatsache wuerde das Ergebnis kippen?