Vertragsanalyse und Klauselkontrolle
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck
Diese Skill prüft einen eingereichten Vertrag systematisch gegen das Kanzlei-Playbook aus dem Kanzleiprofil. Sie ist das zentrale Werkzeug für die Vertragsanalyse im täglichen Kanzleibetrieb:
- AGB-Kontrolle: Einbeziehungsprüfung (§ 305 BGB), Überraschungsklauseln (§ 305c BGB), Inhaltskontrolle (§ 307 BGB), Klauselverbote (§§ 308, 309 BGB)
- Gewährleistungs- und Schadensersatzklauseln (§§ 437 ff., 634 ff., 280 ff. BGB)
- Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
- Datenschutz und AVV (Art. 28 DSGVO)
- Laufzeit, Kündigung und automatische Verlängerung
- Verbraucherrechtliche Besonderheiten (§§ 312 ff. BGB, Widerrufsrecht)
Lädt, wenn der Nutzer einen Vertrag zur Prüfung einreicht.
Eingaben
- Den zu prüfenden Vertrag: Dateipfad, SharePoint-Link, Datenbankkennung oder direkt eingefügter Text
- Optional: Hinweis auf die Mandatsseite (Verwender/Vertragspartner-Seite), wenn nicht aus dem Vertrag erkennbar
- Optional: Aktives Mandat (Kürzel), wenn Mandatsarbeitsbereiche aktiviert sind
Rechtlicher Rahmen
AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB)
Stufe 1 — Einbeziehung (§ 305 BGB):
- Ausdrücklicher Hinweis auf AGB vor Vertragsschluss?
- Zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme?
- Einverständnis des Vertragspartners?
- Sonderfall: § 305 Abs. 2 BGB gilt nicht im unternehmerischen Verkehr (§ 310 Abs. 1 BGB); dort genügt kaufmännische Üblichkeit
Stufe 2 — Überraschende und mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB):
- Ist die Klausel nach den Gesamtumständen so ungewöhnlich, dass der Vertragspartner nicht mit ihr rechnet?
- Mehrdeutige Klauseln gehen zulasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB)
Stufe 3 — Inhaltskontrolle (§ 307 BGB):
- Unangemessene Benachteiligung durch Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)?
- Transparenzgebot: Ist die Klausel klar und verständlich formuliert? (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
- Im B2B-Bereich gilt § 307 BGB vollumfänglich, §§ 308, 309 BGB nur als Indizien (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB)
Stufe 4 — Klauselverbote (§§ 308, 309 BGB):
- § 308 Nr. 1 BGB: Angemessene Fristen
- § 308 Nr. 4 BGB: Änderungsvorbehalte
- § 309 Nr. 7 BGB: Haftungsausschluss für Körperverletzung und grobe Fahrlässigkeit (absolutes Verbot)
- § 309 Nr. 8 BGB: Gewährleistungsverkürzung
Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB)
- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Grundnorm)
- § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB — Schadensersatz statt der Leistung
- § 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB — Verzugsschadensersatz
- § 276 BGB — Vertretenmüssen; § 276 Abs. 3: Vorsatzausschluss unzulässig
- § 278 BGB — Haftung für Erfüllungsgehilfen
Gewährleistung (§§ 437 ff., 634 ff. BGB)
- § 437 BGB — Rechte des Käufers bei Sachmangel
- § 439 BGB — Nacherfüllung als primärer Rechtsbehelf
- § 438 BGB — Verjährung der Mängelrechte (2 Jahre Regelfall, 5 Jahre bei Bauwerken)
- § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB — Verkürzungsverbot: Mindestgewährleistung bei neu hergestellten Sachen
- § 634 BGB — Rechte des Bestellers beim Werkvertrag
- § 634a BGB — Verjährung beim Werkvertrag
Verbraucherrecht (§§ 312 ff. BGB)
- §§ 312, 312b BGB — Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge
- § 312g BGB — Widerrufsrecht; § 355 BGB — Ausübung; § 356 BGB — Fristen
- § 312j BGB — Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 475 BGB — Verbrauchsgüterkauf: Abweichungen von Gewährleistungsrecht zu Lasten des Verbrauchers unzulässig
Datenschutz (DSGVO / BDSG)
- Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); zwingend bei Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 28 Abs. 3 DSGVO — Mindestinhalt des AVV
- Art. 46 DSGVO — Drittlandübertragungen; Standardvertragsklauseln
Leitentscheidungen
(Inhaltskontrolle Haftungsbeschränkungsklausel; § 307 BGB; Grenze der Freizeichnung) (§ 305c BGB; Überraschungsklausel; Leitnorm zur AGB-Kontrolle) (Transparenzgebot; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; Klauselkontrolle Zinsanpassungsklausel) (§ 309 Nr. 8 BGB; unzulässige Einschränkung der Gewährleistungsrechte in AGB) (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB; Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit in AGB unwirksam) (§ 305 Abs. 2 BGB; AGB-Einbeziehung; Anforderungen im Verbraucher- und B2B-Bereich) Drittlandübertragungen; Standardvertragsklauseln)
- EuGH, Urteil vom 7. April 2022, C-249/21, Fuhrmann-2 — Bei digitalen B2C-Vertragsschlüssen die Beschriftung der auslösenden Schaltfläche isoliert prüfen; nur deren Worte entscheiden, ob die Zahlungspflicht eindeutig erkennbar ist. Rechtsfolge anhand BGB Paragraf 312j Absatz 3 und 4 sowie der konkreten Bestellstrecke prüfen. Presseberichte ohne veröffentlichten Entscheidungstext werden nicht als Rechtsprechungsanker verwendet.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1 — Kanzleiprofil laden
Lies ~/.claude/plugins/config/klotzkette/vertragsrecht/CLAUDE.md.
Enthält es [PLATZHALTER]:
Führen Sie zuerst
/vertragsrecht:kaltstart-interviewaus — ich benötige Ihr Playbook, bevor ich dagegen prüfen kann.
Lies auch ## Prüfungseinstellungen → routing_bestätigen. Fehlt das
Feld: als true behandeln.
Schritt 2 — Vertrag einlesen
Vom Dateipfad, SharePoint-Link, Datenbank-ID oder eingefügtem Text. Falls kein Vertrag vorliegt: danach fragen.
Schritt 3 — Dokumentstruktur erkennen (Titel zuerst)
Vor dem Lesen des Textkörpers extrahieren:
- Haupttitel (z. B. "Dienstleistungsrahmenvertrag", "Geheimhaltungsvereinbarung")
- Alle Anlage-, Anhang-, Nachtragstitel (z. B. "Anlage 1 — AVV", "Anhang B — Service-Level-Vereinbarung")
Das ist das Routing-Signal. Nicht auf Body-Keywords allein verlassen.
Schritt 4 — Prüfpfad auswählen
| Dokumenttitel enthält | Prüfpfad |
|---|---|
| Geheimhaltungsvereinbarung, NDA, Vertraulichkeitsvereinbarung (als Hauptvertrag) | nda-prüfung |
| Dienstleistungsrahmenvertrag, Werkvertrag, Beratungsvertrag, Servicevertrag | lieferanten-vertrag-prüfung |
| SaaS-Vertrag, Softwarelizenz mit Laufzeit, Cloud-Dienste-Vertrag | saas-vertrag-prüfung (Overlay auf lieferanten-vertrag-prüfung) |
| Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV (als Anlage oder eigenständig) | Hinweis für lieferanten-vertrag-prüfung → Datenschutz-Abschnitt |
| Service-Level-Vereinbarung, SLA (als Anlage) | Hinweis für saas-vertrag-prüfung → SLA-Abschnitt |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB; Routing je nach Hauptvertrag |
Mehrere Prüfpfade möglich. Häufige Kombinationen:
- Rahmenvertrag + AVV-Anlage → lieferanten-vertrag-prüfung, mit AVV-Hinweis
- SaaS-Vertrag + Bestellformular mit automatischer Verlängerung + SLA-Anlage → saas-vertrag-prüfung (deckt alle drei ab)
- AGB + Individualvertrag → AGB-Kontrolle + vertragsspezifische Prüfung
Bei echter Ambiguität nach Titellektüre: die ersten zwei Seiten des Textkörpers lesen, dann routen.
Schritt 5 — Routing bestätigen (wenn aktiviert)
Falls routing_bestätigen: true im Kanzleiprofil:
Ich prüfe dieses Dokument als: [Vertragstyp(en)].
Erkannte Dokumente:
- [Haupttitel] → [Prüfpfad]
- [Anlage A Titel] → [Behandlung]
- [Anlage B Titel] → [Behandlung]
Ist das korrekt? (ja / nein — oder korrigieren Sie mich)
Auf Bestätigung warten. Bei Korrektur: Anweisung übernehmen und fortfahren.
Falls routing_bestätigen: false: stillschweigend fortfahren. Routing-Entscheidung
oben im Prüfungsmemo protokollieren.
Schritt 6 — Prüfung durchführen
Den jeweiligen Prüfpfad vollständig abarbeiten. Bei mehreren Prüfpfaden: sequenziell abarbeiten und Ausgabe in einem einzigen Memo zusammenführen.
Struktur der Klauselprüfung (für jede prüfungsrelevante Klausel):
- Klausel — Volltext (kein Trunkieren)
- Bewertung — GRÜN / GELB / ROT (nach Playbook-Kriterien)
- Begründung — konkrete Abweichung vom Playbook oder zwingendes Recht; mit §§ und BGH-Belegen
- Gegenentwurf — vorgeschlagene Formulierung mit Begründung
- Eskalation — wenn die Entscheidung die Zeichnungsbefugnis übersteigt
| Bewertung | Kriterium | Maßnahme |
|---|---|---|
| GRÜN | Entspricht Playbook-Standard oder ist vorteilhafter | Nur zum Bewusstsein vermerken |
| GELB | Außerhalb Standard, aber im verhandelbaren Marktbereich | Gegenentwurf mit Fallback-Position; geschäftliche Auswirkung benennen |
| ROT | Außerhalb akzeptabler Grenzen; wesentliches Risiko; zwingendes Recht verletzt | Konkretes Risiko; marktübliche Alternative; Eskalationsweg empfehlen |
Prüf-Schwerpunkte:
AGB-Einbeziehung (§ 305 BGB): Wurde auf AGB hingewiesen? War Kenntnisnahme zumutbar möglich? Im B2B-Bereich nach § 310 Abs. 1 BGB weniger strenge Anforderungen, aber trotzdem Hinweiserfordernis prüfen.
Überraschungsklauseln (§ 305c BGB): Versteckte Haftungsausschlüsse in ungewohnten Stellen? Ungewöhnlich weitgehende Rechte des Verwenders? Scharf auf Klauseln prüfen, die der Vertragspartner nach dem äußeren Erscheinungsbild nicht erwarten würde.
Inhaltskontrolle / Transparenzgebot (§ 307 BGB): Klare, verständliche Formulierung? Abweichung von gesetzlichem Leitbild? Unangemessene Benachteiligung? Im B2B: ist die Benachteiligung so erheblich, dass sie für einen redlich und verständig denkenden Kaufmann inakzeptabel wäre?
Haftungsbeschränkung:
- Carve-outs zwingend nach § 309 Nr. 7 lit. a BGB (Körperverletzung) und § 276 Abs. 3 BGB (Vorsatz) vorhanden?
- Cap-Betrag: welches Vielfaches der Vergütung?
- Symmetrie: unterschiedliche Caps für beide Seiten?
- Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB): welche Schwelle?
Gewährleistung (§§ 437 ff., 634 ff. BGB):
- Verjährungsfrist: kürzer als § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (2 Jahre)? Grenze nach § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB beachten
- Mängelrechte eingeschränkt? Nacherfüllungspflicht ausgeschlossen?
- Bei Werkvertrag: Abnahme (§ 640 BGB) und Verjährung (§ 634a BGB)
Freistellung / Freistellungsklauseln (§ 257 BGB):
- Einseitig zulasten einer Partei?
- Ausgelöst durch "jeglichen Verstoß" — das macht die Haftungsbegrenzung faktisch wirkungslos?
- Verfahren: Benachrichtigung, Verteidigungsrecht, Vergleichszustimmung?
Datenschutz (Art. 28 DSGVO):
- AVV vorhanden bei Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten?
- Unterauftragnehmer: Genehmigungsvorbehalt oder nur Benachrichtigung?
- Löschfristen nach Vertragsende?
- Drittlandübertragung: Standardvertragsklauseln oder anderer Mechanismus?
Laufzeit und Kündigung:
- Ordentliche Kündigung: zulässig oder nur fristgebundene außerordentliche?
- Automatische Verlängerung: Ankündigungsfrist? Bei Verbrauchern § 309 Nr. 9 BGB beachten (max. 3 Monate Ankündigungsfrist)
- Vertragsstrafe (§ 339 BGB): angemessen? Herabsetzungsrecht nach § 343 BGB anwendbar?
Verbraucherrechtliche Checks (bei B2C):
- Widerrufsrecht (§ 312g BGB) ordnungsgemäß belehrt?
- Formvorschriften für Fernabsatz (§§ 312c, 312d BGB)?
- Schutzvorschriften §§ 307 ff. BGB im vollem Umfang anwendbar (§ 310 Abs. 3 BGB)?
Schritt 7 — Eskalationsprüfung
Falls eine Abweichung die Zeichnungsbefugnis des Prüfers übersteigt (gemäß Eskalationsmatrix im Kanzleiprofil): eskalations-hinweis aufrufen und Eskalationsanfrage formulieren.
Schritt 8 — Folgeangebote
- Mandantenzusammenfassung für Geschäftsführung/Vorstand
- Redline-Dokument (.docx mit Änderungsverfolgung)
- Eintrag in Fristen-Tracker (bei automatischer Verlängerung)
- Mandatsakte aktualisieren (wenn Mandatsarbeitsbereich aktiviert)
## Zusammenfassung
[3–5 Sätze: Gesamtbewertung, kritischste Abweichung, Handlungsempfehlung]
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## Klauselanalyse
### [Klausel-Überschrift] — [GRÜN / GELB / ROT]
**Vertragstext:** "[vollständiger Klauseltext]"
**Bewertung:** [Begründung mit §§ und BGH-Belegen]
**Gegenentwurf:**
"[vorgeschlagene Formulierung]"
Literatur nur als vom Nutzer bereitgestellte oder lizenziert live geprüfte Quelle mit exakter Fundstelle]*
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## Eskalation
[Sofern erforderlich — mit Adressat und Handlungsempfehlung]
Beispiel
Szenario: IT-Dienstleistungsrahmenvertrag, Verwender-Seite, eingereicht durch Lieferanten. Klausel: "Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder kein Vorsatz vorliegt."
Prüfung:
- Klausel: Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz
- Bewertung: GELB — entspricht § 309 Nr. 7 lit. b BGB (Grenze im B2C), im B2B zulässig (§ 310 Abs. 1 BGB), aber prüfen, ob der vollständige Ausschluss für leichte Fahrlässigkeit auch Kardinalpflichten erfasst freigezeichnet werden)
- Gegenentwurf: "Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten bleibt in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bestehen."
Risiken und typische Fehler
- Haftungsbeschränkung und Freistellung isoliert lesen. Eine faktisch unbegrenzte Freistellungsklausel macht den Haftungsdeckel wirkungslos — immer beide gemeinsam bewerten.
- B2B/B2C-Unterscheidung vergessen. Im B2C gelten §§ 308, 309 BGB unmittelbar; im B2B nur § 307 BGB direkt, §§ 308, 309 BGB als Indizien. Das Playbook muss die typische Kundensituation ausweisen.
- Automatische Verlängerung ohne Fristen-Check. Eine automatische Verlängerung mit kurzer Kündigungsfrist kann faktisch zu einem Lock-in führen. Bei Verbrauchern § 309 Nr. 9 BGB beachten.
- AVV vergessen. Wenn der Vertrag Zugang zu personenbezogenen Daten des Mandanten beinhaltet und kein AVV beigefügt ist: ROT-Markierung, da Art. 28 DSGVO zwingend ist.
- Klauseln trunkieren. Bedingte Sätze immer vollständig zitieren — verkürzte Wiedergabe kann den Sinn entstellen.
Quellenpflicht
Jede Klauselbewertung muss belegen:
- Den einschlägigen Paragraphen (§ 305c, § 307, § 309 Nr. 7 BGB etc.)
- Mindestens eine BGH-Entscheidung in korrekter Zitierweise
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. Literaturfundstellen nicht beispielhaft erfinden; bei Bedarf Platzhalter "vom Nutzer bereitgestellte/lizenziert live geprüfte Quelle" verwenden.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.