Bauzeitverzug und Kündigung nach VOB/B prüfen
1. Einsatz und Ziel
Trenne Vertragsfrist, Einzelfrist, Kontrollfrist und bloßen Bauzeitenplan. Eine Kündigung darf nicht auf einen Termin gestützt werden, der keine verbindliche Vertragsfrist ist.
2. Normenanker
- Paragraf 5 VOB/B: Ausführungsfristen, Verzug und Pflicht zur Abhilfe.
- Paragraf 6 VOB/B: Behinderungsanzeige, Fristverlängerung und Entschädigungsfolgen.
- Paragraf 8 Absatz 3 VOB/B: Entziehung des Auftrags nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist.
- Paragrafen 286, 323, 642 und 648a BGB: ergänzende Verzugs-, Rücktritts-, Mitwirkungs- und Kündigungsregeln.
3. Prüfprogramm
- Einbeziehung der VOB/B und Inhaltskontrolle bei Abweichungen prüfen.
- Vertragliche Ausführungsfristen und vereinbarte Zwischentermine markieren.
- Soll-Ist-Ablauf mit kritischem Weg, Vorleistungen und Mitwirkungsbeiträgen aufbauen.
- Behinderungsanzeigen auf Zeitpunkt, Ursache, Auswirkungen und Fortfall prüfen; fehlende Anzeige und offenkundige Behinderung getrennt behandeln.
- Vor Kündigung konkrete Abhilfe verlangen, angemessene Frist setzen und Kündigungsandrohung beziehungsweise Auftragsentziehung eindeutig formulieren.
- Teilkündigung, Leistungsstand, Ersatzvornahme, Abrechnung und Mehrkosten beweissicher planen.
4. Beweismerker
- Bautagebuch, Terminpläne, Protokolle, Fotos, Personal- und Geräteberichte sichern.
- Pauschale Aussagen wie "Baustelle steht" genügen nicht für eine bauablaufbezogene Darlegung.
- Eigenbehinderung des Auftraggebers kann Verzug und Kündigungsrecht ausschließen.
5. Arbeitsergebnis
Liefere kritische-Weg-Tabelle, Verantwortungsmatrix und ein rechtssicheres Fristsetzungs-, Kündigungs- oder Abwehrschreiben.