Vorläufige Insolvenzverwaltung
Arbeitsbereich
Erste Maßnahmen als vorlaeufliger Insolvenzverwalter nach § 21 InsO umsetzen: Bankkonten Besitz Post Drittschuldner Betrieb. § 21 InsO Sicherungsmassnahmen § 22 InsO Pflichten des vorl. Verwalters. Prüfraster: Beschlussumfang Zustimmungsvorbehalt Postsperre Bankensicherung Drittschuldneranschreiben Kommunikation. Output: Tagesplan Sicherungsprotokoll Kommunikationsschreiben. Abgrenzung: nicht für laufendes Regelverfahren (iv-regelverfahren-eroeffnung). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Vorläufige Insolvenzverwaltungund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Startet bei
- Beschluss nach § 21 InsO vorliegt
- Banken, Kasse, Post und Drittschuldner sofort gesichert werden müssen
- der Betrieb bis zur Entscheidung fortgeführt wird
Eingaben
- Sicherungsbeschluss
- Bank- und Kassenstände
- Debitoren, Kreditoren, Arbeitnehmer, Lieferanten
Workflow
- Befugnisse lesen - Beschlussumfang, Zustimmungsvorbehalt, Postsperre und Verfügungsverbote auswerten.
- Masse sichern - Banken, Kasse, Forderungen, Warenlager und Schlüssel kontrollieren.
- Kommunikation - Schuldner, Banken, Drittschuldner, Arbeitnehmer und Gericht informieren.
- Tagessteuerung - Zahlungen nur nach Freigabe, Beleg und Masseinteresse dokumentieren.
Ausgabe
- Sofortmaßnahmenliste
- Bank- und Kassenprotokoll
- Zahlungsfreigabeprotokoll
Qualitätsgates
- Beschlussbefugnisse werden wörtlich beachtet
- jede Zahlung hat Zweck, Beleg und Freigabe
- Drittschuldner sind informiert
Rote Schwellen
- Zahlungen außerhalb des Freigabeprozesses
- fehlender Kassensturz
- unklare Eigentums- oder Sicherungsrechte
Interne Vorlagen
- assets/templates/vorläufige-verwaltung-checkliste.md
- assets/templates/zahlungslauf-freigabe.md
Amtliche Erstquellen
- § 21 InsO
- § 22 InsO
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.