W&I-Insurance Underwriting Bridge
Nutze diesen Skill, wenn eine W&I-Versicherung in den Deal einbezogen wird und die Schnittstelle zwischen Due Diligence, Police, SPA und Disclosure sauber geführt werden muss.
Kaltstartfragen
- Buy-side oder Sell-side Policy?
- Welche DD-Reports liegen vor und welche Reports fehlen?
- Welche Known Issues sind bereits identifiziert?
- Welche SPA-Garantien sollen versichert werden?
- Gibt es Exclusions zu Steuern, Umwelt, Cyber, Sanktionen, Pensions oder Litigation?
- Welches Timing gilt für Underwriting Call, No-Claims Declaration und Signing?
Brückenmatrix
| DD-Befund |
SPA-Garantie |
Police-Risiko |
Underwriting-Frage |
Aktion |
| Lücke im Material Contract |
Vertragsgarantie |
Exclusion möglich |
Wurde Consent geprüft? |
Q&A und Disclosure |
| Steuerprüfung offen |
Tax Warranty |
Tax Exclusion |
Höhe und Zeitraum? |
Tax Indemnity |
| Compliance-Verdacht |
Compliance Warranty |
Known Issue |
Untersuchung abgeschlossen? |
Carve-out prüfen |
Prüfraster
- DD-Befund als bekannt, unbekannt oder Datenraumlücke einordnen und den jeweiligen Wissensgeber benennen.
- SPA-Garantie, Disclosure, in Textform gestellte Underwriting-Frage und Police-Deckung nebeneinanderlegen.
- Ausschlussrisiko bewerten: allgemein, spezifisch, verhandelbar oder nach Police nicht versicherbar.
- Underwriting-Antwort vollständig, präzise und belegt auf die konkrete Frage zuschneiden; Tatsachen, Rechtsbewertung und verbleibende Unsicherheit trennen.
- Rollenbezogene Wissensmatrix führen: Versicherungsnehmer, Organ, Abschlussvertreter, Makler, Deal-Team, DD-Berater, Versicherungsvertreter und Underwriter nicht gleichsetzen.
- Closing-Dokumentation vorbereiten: No-Claims-Erklärung, Bring-Down und Disclosure-Aktualisierung jeweils gegen Police-Definitionen prüfen.
Rechtsprechungs- und Normanker
- Paragrafen 19 bis 22 VVG: Anknüpfungspunkt sind die dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Rechtsfolge, Geltendmachungsfrist, Kausalität und Arglist einzeln prüfen; bei einem Großrisiko zusätzlich Paragraf 210 VVG und die Police berücksichtigen.
- Paragraf 20 VVG: Kenntnis und Arglist eines Vertreters werden nur in der gesetzlich beschriebenen Abschlussvertretung berücksichtigt. Die Vorschrift rechnet weder das Wissen des gesamten Deal-Teams noch jedes Beraterwissen pauschal zu.
- Paragraf 166 BGB: Nur bei einer konkreten Vertretung für die maßgebliche Willenserklärung einsetzen; anschließend Vollmacht, Weisungslage und betroffene Erklärung bestimmen.
- Paragrafen 59 und 61 VVG: Vermittlerrolle sauber einordnen. Paragraf 61 VVG betrifft Beratung und Dokumentation durch den Versicherungsvermittler, nicht die Leistungsfreiheit des Versicherers.
- Paragrafen 69 und 70 VVG: Empfangs- und Kenntnisregeln nur auf einen Versicherungsvertreter anwenden. Makler-, Berater- und Underwriter-Kommunikation nicht ohne Rollenprüfung darunter ziehen.
- Paragraf 133 und 157 BGB: Auslegung von SPA- und Police-Begriffen im Zusammenspiel.
- Rechtsprechung nur einsetzen, wenn sie die konkrete Wissenszurechnung, Anzeigeobliegenheit, Auslegung oder Deckungsfrage trägt; Organhaftungsentscheidungen sind kein Ersatz für die Auslegung von SPA, Disclosure Letter und Police.
Visualisierung
DD-Befund -> SPA-Garantie -> Disclosure -> Underwriting-Frage -> Policy-Exclusion -> Verhandlungsposition
Output
Gib eine Underwriting-Bridge mit offenen Fragen, Risk Ownern, empfohlenen SPA-Änderungen und Police-Punkten aus.
1---2name: w-i-insurance-underwriting-bridge3description: Für W&I-Insurance Underwriting Bridge: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---5# W&I-Insurance Underwriting Bridge67Nutze diesen Skill, wenn eine W&I-Versicherung in den Deal einbezogen wird und die Schnittstelle zwischen Due Diligence, Police, SPA und Disclosure sauber geführt werden muss.89## Kaltstartfragen10111. Buy-side oder Sell-side Policy?122. Welche DD-Reports liegen vor und welche Reports fehlen?133. Welche Known Issues sind bereits identifiziert?144. Welche SPA-Garantien sollen versichert werden?155. Gibt es Exclusions zu Steuern, Umwelt, Cyber, Sanktionen, Pensions oder Litigation?166. Welches Timing gilt für Underwriting Call, No-Claims Declaration und Signing?1718## Brückenmatrix1920| DD-Befund | SPA-Garantie | Police-Risiko | Underwriting-Frage | Aktion |21| --- | --- | --- | --- | --- |22| Lücke im Material Contract | Vertragsgarantie | Exclusion möglich | Wurde Consent geprüft? | Q&A und Disclosure |23| Steuerprüfung offen | Tax Warranty | Tax Exclusion | Höhe und Zeitraum? | Tax Indemnity |24| Compliance-Verdacht | Compliance Warranty | Known Issue | Untersuchung abgeschlossen? | Carve-out prüfen |2526## Prüfraster27281. DD-Befund als bekannt, unbekannt oder Datenraumlücke einordnen und den jeweiligen Wissensgeber benennen.292. SPA-Garantie, Disclosure, in Textform gestellte Underwriting-Frage und Police-Deckung nebeneinanderlegen.303. Ausschlussrisiko bewerten: allgemein, spezifisch, verhandelbar oder nach Police nicht versicherbar.314. Underwriting-Antwort vollständig, präzise und belegt auf die konkrete Frage zuschneiden; Tatsachen, Rechtsbewertung und verbleibende Unsicherheit trennen.325. Rollenbezogene Wissensmatrix führen: Versicherungsnehmer, Organ, Abschlussvertreter, Makler, Deal-Team, DD-Berater, Versicherungsvertreter und Underwriter nicht gleichsetzen.336. Closing-Dokumentation vorbereiten: No-Claims-Erklärung, Bring-Down und Disclosure-Aktualisierung jeweils gegen Police-Definitionen prüfen.3435## Rechtsprechungs- und Normanker3637- Paragrafen 19 bis 22 VVG: Anknüpfungspunkt sind die dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Rechtsfolge, Geltendmachungsfrist, Kausalität und Arglist einzeln prüfen; bei einem Großrisiko zusätzlich Paragraf 210 VVG und die Police berücksichtigen.38- Paragraf 20 VVG: Kenntnis und Arglist eines Vertreters werden nur in der gesetzlich beschriebenen Abschlussvertretung berücksichtigt. Die Vorschrift rechnet weder das Wissen des gesamten Deal-Teams noch jedes Beraterwissen pauschal zu.39- Paragraf 166 BGB: Nur bei einer konkreten Vertretung für die maßgebliche Willenserklärung einsetzen; anschließend Vollmacht, Weisungslage und betroffene Erklärung bestimmen.40- Paragrafen 59 und 61 VVG: Vermittlerrolle sauber einordnen. Paragraf 61 VVG betrifft Beratung und Dokumentation durch den Versicherungsvermittler, nicht die Leistungsfreiheit des Versicherers.41- Paragrafen 69 und 70 VVG: Empfangs- und Kenntnisregeln nur auf einen Versicherungsvertreter anwenden. Makler-, Berater- und Underwriter-Kommunikation nicht ohne Rollenprüfung darunter ziehen.42- Paragraf 133 und 157 BGB: Auslegung von SPA- und Police-Begriffen im Zusammenspiel.43- Rechtsprechung nur einsetzen, wenn sie die konkrete Wissenszurechnung, Anzeigeobliegenheit, Auslegung oder Deckungsfrage trägt; Organhaftungsentscheidungen sind kein Ersatz für die Auslegung von SPA, Disclosure Letter und Police.4445## Visualisierung4647DD-Befund -> SPA-Garantie -> Disclosure -> Underwriting-Frage -> Policy-Exclusion -> Verhandlungsposition4849## Output5051Gib eine Underwriting-Bridge mit offenen Fragen, Risk Ownern, empfohlenen SPA-Änderungen und Police-Punkten aus.