Wegzugsteuer — § 6 AStG nach AStG-Reform 2022
Arbeitsbereich
Vollstaendige Bearbeitung der Wegzugsbesteuerung bei Kapitalanteilen iSd § 17 EStG — Tatbestand Folgen Stundung und Rueckkehrregelung nach der AStG-Reform. Anwendungsfall Mandant zieht ins Ausland oder uebertraegt Anteile an im Ausland Ansaessige — Frage nach fingierten Veraeusserungsgewinnen und Liquiditaetsfolge. Behandelt Tatbestaende § 6 AStG Stundungsregeln § 6 Abs. 4 AStG Rueckkehrregelung § 6 Abs. 3 AStG und Sicherheitsleistung. Output Prüfraster Vorab-Berechnung Wegzugsteuer und Stundungsantragsmuster. Abgrenzung zu fa-stu-doppelbesteuerung-musterabkommen-oecd. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Wegzugsteuer — § 6 AStG nach AStG-Reform 2022und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt eine Anteilsuebertragung iSd § 17 EStG oder ein Wegzug in einen EU/EWR oder Drittstaat vor?
- Wie hoch ist der gemeine Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt?
- Ist Stundung in sieben gleichen Jahresraten gegen Sicherheitsleistung beantragbar?
- Ist Rueckkehr binnen sieben Jahren beabsichtigt — Rueckabwicklung nach § 6 Abs. 3 AStG möglich?
- Greift DBA-Anrechnung oder Erstattung bei tatsaechlicher Veraeusserung im Zielstaat?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 6 AStG — Wegzugsbesteuerung bei Anteilen iSd § 17 EStG.
- § 17 EStG — Veraeusserung wesentlicher Beteiligungen.
- § 50d Abs. 11 EStG — Abkommensrechtliche Sonderregeln.
- Art. 49 AEUV — Niederlassungsfreiheit; EuGH-Praejudizien zur Wegzugsteuer.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 6 AStG · § 17 EStG · § 50d Abs. 11 EStG · Art. 49 AEUV · § 6 Abs. 3 AStG (Rueckkehr) · § 6 Abs. 4 AStG (Stundung)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.