Werbeaussagen-Prüfung (Marketing Claims Review)
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GPSR Geltungsbeginn 13.12.2024, MaschinenVO 20.01.2027, ProdHaftRL-Umsetzung 09.12.2026, Rückruf unverzüglich, Meldung schwerer Unfall innerhalb 2 Tagen.
- Tragende Normen verifizieren: ProdSG, ProdHaftG, EU-Marktüberwachungs-VO 2019/1020, EU-Produktsicherheits-VO 2023/988 (GPSR ab 13.12.2024), Produkthaftungs-RL 2024/2853, MaschinenVO 2023/1230, GPSGV — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Hersteller, Importeur, Händler, Fulfillment-Dienstleister, Marktüberwachungsbehörde (BAuA, Länder), benannte Stelle, Endverbraucher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Risikoanalyse, CE-Kennzeichnung, Rückrufkonzept, Sicherheitsbericht, Online-Marktplatz-AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Eingaben
- Werbetext / Werbemittel — Landingpage, E-Mail, Anzeige, Produktbeschreibung, Tagline, Social-Media-Post, Influencer-Brief (als Datei oder direkte Eingabe)
- Produktbeschreibung — Was tut das Produkt tatsächlich? Welche Nachweise liegen vor?
- Nachweisunterlagen — Studien, Testzertifikate, Kundendaten (soweit vorhanden)
- Zielgruppe und Medium — B2C oder B2B, Online, Print, Social Media, Rundfunk, Fachpresse
- Zielmärkte — Deutschland, Österreich, Schweiz, EU-weit; Sonderregelungen bei Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
Allgemeines Wettbewerbs- und Werberecht
- § 3 UWG: Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
- § 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen (irreführende Angaben über Beschaffenheit, Herkunft, Testergebnisse, Alleinstellungsbehauptungen)
- § 5a UWG: Irreführung durch Unterlassen
- § 6 UWG: Vergleichende Werbung (zulässig nur bei objektivem, nachweisbarem und sachlichem Vergleich auf Grundlage wesentlicher Merkmale)
- § 7 UWG: Unzumutbare Belästigung (Spam, unerwünschte Telefonwerbung)
- §§ 8, 9 UWG: Unterlassung, Schadensersatz; Aktivlegitimation von Mitbewerbern und Verbänden (§ 8 Abs. 3 UWG)
- Anlage 1 zu § 3 Abs. 3 UWG: Stets unzulässige geschäftliche Handlungen (Schwarze Liste)
Klimaaussagen und Nachhaltigkeitswerbung
- RL (EU) 2024/825 (EmpCo-RL, Umsetzung bis 27.03.2026): Verschärfte Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen, insbesondere gegen unbelegte generische Umweltaussagen und nicht transparente Kompensations-/Klimaneutralitätsclaims.
Gesundheitsbezogene Angaben
- Health-Claims-VO (EG) 1924/2006: Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nur zulässig, wenn in der Positivliste (Art. 13 oder Art. 14) gelistet oder ausdrücklich zugelassen
- Heilmittelwerbegesetz (HWG): §§ 3, 3a HWG — irreführende Heilmittelwerbung verboten; § 5 HWG — Pflichtangaben; § 11 HWG — besondere Verbote (z. B. Vorher-Nachher-Bilder, Laienempfehlungen)
- LMIV VO (EU) 1169/2011: Irreführungsverbot für Lebensmittelkennzeichnung und -werbung
Vergleichende Werbung und Konkurrentennennung
Influencer-Werbung und Kennzeichnungspflicht
- § 22 MStV (Medienstaatsvertrag): Werbekennzeichnungspflicht für Telemedien und Social Media
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1: Standards laden und Branchenkontext klären
Aus der CLAUDE.md → ## Marketingaussagen-Standards lesen:
- Unternehmensrichtlinie zu vergleichender Werbung (erlaubt mit Nachweis / nicht empfohlen / nie)
- Substantiierungsstandard (welcher Nachweis ist vor Veröffentlichung erforderlich)
- Historisch abgelehnte Aussagen (aus früheren Prüfungen lernen)
Branchenspezifika vorab klären: Lebensmittel → Health-Claims-VO; Arzneimittel/Medizinprodukte → HWG; Finanzprodukte → WpHG-Werbepflichten; Energieversorgung → EnWG-Transparenzregeln.
Nur anwendbare Normen zitieren. Kein pauschales Auflisten aller UWG-Paragraphen. Eine Norm verdient einen Platz im Prüfvermerk nur, wenn sie einer konkreten, zitierten Werbeaussage zugeordnet werden kann.
Schritt 2: Alle Werbeaussagen extrahieren
Jeden Satz oder jede Phrase, die eine Tatsache behauptet, einen Vergleich anstellt oder eine Zusage macht, auflisten. Reine Anpreisungen ohne konkreten Tatsachenkern (subjektive Einschätzungen, die kein vernünftiger Verbraucher für bare Münze nimmt) vorerst zurückstellen.
Schritt 3: Klassifizieren und prüfen
Werbeaussagen-Taxonomie:
Vage / subjektive Anpreisungen (Puffery)
Subjektive Wertungen ohne messbaren Inhalt. Ob sie wettbewerbsrechtlich relevant sind, hängt vom konkreten Kontext und der angesprochenen Verkehrskreise ab.
| Beispiel |
| "Der beste Weg, Ihre Projekte zu managen" |
| "Sie werden es lieben" |
| "Revolutionär" |
Konkrete Tatsachenbehauptungen (erhöhter Substantiierungsbedarf)
Messbare, spezifische Aussagen, auf die ein vernünftiger Verbraucher vertraut.
| Beispiel |
Erforderlicher Nachweis |
| "50 % schneller als [Wettbewerber]" |
Benchmark-Daten, offengelegte Methodik, Datum |
| "Von 10.000 Unternehmen genutzt" |
Aktuelle Nutzerzahl, nicht kumulierte Registrierungen |
| "Spart 5 Stunden pro Woche" |
Studie oder Kundendaten mit offengelegter Stichprobe |
| "Klinisch geprüft" (Kosmetik) |
Art und Umfang der Prüfung, keine Verwechselung mit Arzneimittelzulassung |
| "DSGVO-konform" |
Konkrete Konfiguration und AV-Vertrag vorhanden — dies ist eine vertragliche Zusage |
Klimaneutralitäts- und Nachhaltigkeitsaussagen (besonderer Fokus)
| Aussage |
Prüfmuster |
| "Klimaneutral" (ohne Erläuterung) |
Blocker — Erläuterung des Kompensationsansatzes auf derselben Kommunikationsfläche erforderlich |
| "CO₂-neutral bis 2030" |
Zeitplan, Maßnahmen und Zwischenziele belegen |
| "Nachhaltig produziert" |
Welches Label, welche Norm, welcher Verifizierer? |
| "100 % Ökostrom" |
Herkunftsnachweis (Herkunftsnachweisregister nach EEG) |
Vergleichende Werbung (§ 6 UWG, erhöhte Sorgfalt)
Nennung eines Konkurrenten oder impliziter Bezug. Zulässig nur bei objektivem, nachweisbarem, aktuellem und sachlichem Vergleich.
| Beispiel |
Lösungsmuster |
| "Schneller als [Konkurrent X]" |
Head-to-Head-Daten mit offengelegter Methodik, oder Abstraktion auf "schneller als herkömmliche Lösungen" mit Substantiierung |
| "Die einzige Plattform, die X kann" |
Falsch, wenn irgendein Mitbewerber X ebenfalls kann — "Die erste Plattform, die X…" (wenn wahr) oder Streichung von "einzig" |
| "[Konkurrent] kann das nicht" |
Funktion zeigen und den Vergleich dem Betrachter überlassen |
Implizite Behauptungen
Nicht ausdrücklich formuliert, aber von vernünftigen Verkehrskreisen so verstanden.
| Beispiel |
Implikation |
Lösung |
| "Endlich eine sichere Alternative" |
Konkurrenten sind unsicher |
"Endlich Sicherheit, die Sie nachprüfen können" |
| Kundenlogos ohne Kontext |
Diese Unternehmen empfehlen uns |
"Zu unseren Kunden zählen…" ist zulässig; "Vertraut von…" impliziert mehr |
| "Für den Gesundheitsbereich entwickelt" |
Medizinprodukt oder DSGVO-Gesundheitsdaten-Konformität |
Konkretisieren oder qualifizieren |
Absolute Behauptungen
Kein Spielraum für Ausnahmen. Ein Gegenbeispiel macht sie falsch.
| Beispiel |
Lösungsmuster |
| "Fällt nie aus" |
"99,9 % Verfügbarkeit" (mit SLA-Definition) |
| "100 % genau" |
Konkrete, substantiierte Prozentzahl mit Benchmark |
| "Garantiert" |
Nur wenn tatsächlich eine Garantie mit Bedingungen angeboten wird — schafft sonst Gewährleistungsversprechen (§ 443 BGB) |
| "Immer" / "Jedes" |
"Typischerweise" / "In den meisten Fällen" |
Für jede Behauptung ausgeben:
**Behauptung:** "[genaues Zitat]"
**Typ:** [Konkrete Tatsache | Vergleichend | Implizit | Absolut | Klimaschutz/Nachhaltig | HWG/Health Claim]
**Nachweis vorhanden:** [Ja — Link/Referenz | Nein | Unbekannt]
**Bewertung:** [✅ Unbedenklich | ⚠️ Nachweis erforderlich | ⚠️ Umformulierung nötig | 🔴 Streichen]
**Empfohlene Formulierung:** "[Alternativtext, der die Werbewirkung erhält]"
**Begründung:** [eine Zeile mit Normbezug]
Schritt 4: Produktabgleich
Entspricht das Produkt wirklich dem, was der Werbetext verspricht? Häufiges Phänomen: Marketingtext wurde auf Basis eines frühen Entwurfs verfasst, das Produkt hat sich geändert, der Text nicht. PRD oder PM befragen.
Schritt 5: Ausgabe zusammenstellen
### Werbeaussagen-Prüfvermerk: [Kampagne / Asset-Name]
**Geprüft:** [Datum]
**Werbemittel:** [Landingpage / E-Mail / Anzeige / etc.]
---
## Zusammenfassung
[N] Behauptungen geprüft. [N]✅ [N]⚠️ [N]🔴
**Freigabe:** [Ja | Mit Änderungen gemäß unten | Nein — Überarbeitung erforderlich]
---
## Behauptungen im Einzelnen
[Alle Behauptungsblöcke aus Schritt 3 — 🔴 zuerst, dann ⚠️, dann ✅]
---
## Empfohlene Überarbeitung
[Für kurze Assets (≤ 50 Wörter, Headline, Tagline, Einzeiler): den tatsächlich überarbeiteten Text ausgeben, nicht eine Beschreibung. Der Nutzer soll ihn direkt übernehmen können.
Für mittellange Assets (51–300 Wörter): überarbeiteten Text mit Korrekturen inline.
Für längere Assets (> 300 Wörter): Änderungs-Diff als Aufzählung.]
---
## Erforderliche Nachweise vor Veröffentlichung
| Behauptung | Benötigter Nachweis | Zuständig |
|---|---|---|
| [Behauptung] | [Datentyp / Studie / Zertifikat] | [PM / Marketing / Recht] |
Beispiel
Sachverhalt: Landingpage für ein Nahrungsergänzungsmittel mit folgenden Aussagen: (1) "Stärkt Ihr Immunsystem", (2) "Klimaneutral produziert", (3) "50 % wirksamer als Vitamin-C-Tabletten der Konkurrenz".
Beispiel-Ergebnis:
- (1) "Stärkt Ihr Immunsystem" → 🔴 Streichen oder ersetzen. Gesundheitsbezogene Angabe für Nahrungsergänzungsmittel nur zulässig, wenn in der Positivliste der Health-Claims-VO (EG) 1924/2006 gelistet. "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" wäre zulässig (Art. 13-Claim, zugelassen). Allgemein gehaltener Immunsystem-Claim ohne Nährstoffbezug ist nicht gelistet → Abmahnrisiko.
- (3) "50 % wirksamer als…" → ⚠️ Nachweis erforderlich. Vergleichende Werbung (§ 6 UWG) zulässig nur mit objektivem, aktuellem, nachweisbarem Vergleich. Head-to-Head-Studie mit offengelegter Methodik vorlegen oder Formulierung streichen.
Risiken und typische Fehler
- Ungesicherte Alleinstellungsbehauptungen: "Die Nr. 1", "Marktführer", "Einzig" — nur zulässig mit aktuellem, belastbarem Beleg (Marktanteilsstudie, Zertifikat o. Ä.).
- Health-Claims außerhalb der Positivliste: Jede gesundheitsbezogene Angabe für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel benötigt einen zugelassenen Claim nach Art. 13 oder 14 VO 1924/2006. Eigene Formulierungen sind grundsätzlich unzulässig.
- HWG-Verstöße in Heilmittelwerbung: § 3 HWG verbietet irreführende Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Verfahren. § 11 HWG verbietet spezifisch Laienempfehlungen, Vorher-Nachher-Bilder, Angst- und Druckwerbung gegenüber Verbrauchern.
- Fehlende Substantiierung bei absoluten Behauptungen: "100 %" und "immer" unterliegen einem Nulltoleranzmaßstab; ein einziges dokumentiertes Gegenbeispiel genügt für eine begründete Abmahnung.
Quellenpflicht
Jede Norm, Entscheidung oder Behördenaussage im Prüfvermerk muss belegt sein:
- Primärquellen: Gesetze und Verordnungen im Volltext (gesetze-im-internet.de, EUR-Lex), BfR-Stellungnahmen (Health Claims), Bundeskartellamt-Leitfäden
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig UWG, Sosnitza UWG
- Branchenspezifisch: BfArM (Arzneimittelwerbung), BVL (Lebensmittelkennzeichnung), DAZ (Apothekenwesen)
Quellen, die nur aus Modellwissen stammen, nicht als zitierfähige Fundstelle ausgeben. Pinpoint-Zitate nur verwenden, wenn Randnummer, Seite oder amtlicher Leitsatz aus der konkreten Quelle geprüft wurde.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: werbeaussagen-pruefung3description: Für Werbeaussagen-Prüfung (Marketing Claims Review): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.4---56# Werbeaussagen-Prüfung (Marketing Claims Review)78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GPSR Geltungsbeginn 13.12.2024, MaschinenVO 20.01.2027, ProdHaftRL-Umsetzung 09.12.2026, Rückruf unverzüglich, Meldung schwerer Unfall innerhalb 2 Tagen.12- Tragende Normen verifizieren: ProdSG, ProdHaftG, EU-Marktüberwachungs-VO 2019/1020, EU-Produktsicherheits-VO 2023/988 (GPSR ab 13.12.2024), Produkthaftungs-RL 2024/2853, MaschinenVO 2023/1230, GPSGV — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Hersteller, Importeur, Händler, Fulfillment-Dienstleister, Marktüberwachungsbehörde (BAuA, Länder), benannte Stelle, Endverbraucher.14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Risikoanalyse, CE-Kennzeichnung, Rückrufkonzept, Sicherheitsbericht, Online-Marktplatz-AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Eingaben1718- **Werbetext / Werbemittel** — Landingpage, E-Mail, Anzeige, Produktbeschreibung, Tagline, Social-Media-Post, Influencer-Brief (als Datei oder direkte Eingabe)19- **Produktbeschreibung** — Was tut das Produkt tatsächlich? Welche Nachweise liegen vor?20- **Nachweisunterlagen** — Studien, Testzertifikate, Kundendaten (soweit vorhanden)21- **Zielgruppe und Medium** — B2C oder B2B, Online, Print, Social Media, Rundfunk, Fachpresse22- **Zielmärkte** — Deutschland, Österreich, Schweiz, EU-weit; Sonderregelungen bei Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten2324## Rechtlicher Rahmen2526### Kernvorschriften2728**Allgemeines Wettbewerbs- und Werberecht**29- § 3 UWG: Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen30- § 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen (irreführende Angaben über Beschaffenheit, Herkunft, Testergebnisse, Alleinstellungsbehauptungen)31- § 5a UWG: Irreführung durch Unterlassen32- § 6 UWG: Vergleichende Werbung (zulässig nur bei objektivem, nachweisbarem und sachlichem Vergleich auf Grundlage wesentlicher Merkmale)33- § 7 UWG: Unzumutbare Belästigung (Spam, unerwünschte Telefonwerbung)34- §§ 8, 9 UWG: Unterlassung, Schadensersatz; Aktivlegitimation von Mitbewerbern und Verbänden (§ 8 Abs. 3 UWG)35- Anlage 1 zu § 3 Abs. 3 UWG: Stets unzulässige geschäftliche Handlungen (Schwarze Liste)3637**Klimaaussagen und Nachhaltigkeitswerbung**38- RL (EU) 2024/825 (EmpCo-RL, Umsetzung bis 27.03.2026): Verschärfte Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen, insbesondere gegen unbelegte generische Umweltaussagen und nicht transparente Kompensations-/Klimaneutralitätsclaims.3940**Gesundheitsbezogene Angaben**41- Health-Claims-VO (EG) 1924/2006: Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nur zulässig, wenn in der Positivliste (Art. 13 oder Art. 14) gelistet oder ausdrücklich zugelassen42- Heilmittelwerbegesetz (HWG): §§ 3, 3a HWG — irreführende Heilmittelwerbung verboten; § 5 HWG — Pflichtangaben; § 11 HWG — besondere Verbote (z. B. Vorher-Nachher-Bilder, Laienempfehlungen)43- LMIV VO (EU) 1169/2011: Irreführungsverbot für Lebensmittelkennzeichnung und -werbung4445**Vergleichende Werbung und Konkurrentennennung**4647**Influencer-Werbung und Kennzeichnungspflicht**48- § 22 MStV (Medienstaatsvertrag): Werbekennzeichnungspflicht für Telemedien und Social Media4950### Quellenregel5152Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.5354## Ablauf5556### Schritt 1: Standards laden und Branchenkontext klären5758Aus der CLAUDE.md → `## Marketingaussagen-Standards` lesen:59- Unternehmensrichtlinie zu vergleichender Werbung (erlaubt mit Nachweis / nicht empfohlen / nie)60- Substantiierungsstandard (welcher Nachweis ist vor Veröffentlichung erforderlich)61- Historisch abgelehnte Aussagen (aus früheren Prüfungen lernen)6263Branchenspezifika vorab klären: Lebensmittel → Health-Claims-VO; Arzneimittel/Medizinprodukte → HWG; Finanzprodukte → WpHG-Werbepflichten; Energieversorgung → EnWG-Transparenzregeln.6465> **Nur anwendbare Normen zitieren.** Kein pauschales Auflisten aller UWG-Paragraphen. Eine Norm verdient einen Platz im Prüfvermerk nur, wenn sie einer konkreten, zitierten Werbeaussage zugeordnet werden kann.6667### Schritt 2: Alle Werbeaussagen extrahieren6869Jeden Satz oder jede Phrase, die eine Tatsache behauptet, einen Vergleich anstellt oder eine Zusage macht, auflisten. Reine Anpreisungen ohne konkreten Tatsachenkern (subjektive Einschätzungen, die kein vernünftiger Verbraucher für bare Münze nimmt) vorerst zurückstellen.7071### Schritt 3: Klassifizieren und prüfen7273**Werbeaussagen-Taxonomie:**7475**Vage / subjektive Anpreisungen (Puffery)**7677Subjektive Wertungen ohne messbaren Inhalt. Ob sie wettbewerbsrechtlich relevant sind, hängt vom konkreten Kontext und der angesprochenen Verkehrskreise ab.7879| Beispiel |80|---|81| "Der beste Weg, Ihre Projekte zu managen" |82| "Sie werden es lieben" |83| "Revolutionär" |8485**Konkrete Tatsachenbehauptungen (erhöhter Substantiierungsbedarf)**8687Messbare, spezifische Aussagen, auf die ein vernünftiger Verbraucher vertraut.8889| Beispiel | Erforderlicher Nachweis |90|---|---|91| "50 % schneller als [Wettbewerber]" | Benchmark-Daten, offengelegte Methodik, Datum |92| "Von 10.000 Unternehmen genutzt" | Aktuelle Nutzerzahl, nicht kumulierte Registrierungen |93| "Spart 5 Stunden pro Woche" | Studie oder Kundendaten mit offengelegter Stichprobe |94| "Klinisch geprüft" (Kosmetik) | Art und Umfang der Prüfung, keine Verwechselung mit Arzneimittelzulassung |95| "DSGVO-konform" | Konkrete Konfiguration und AV-Vertrag vorhanden — dies ist eine vertragliche Zusage |9697**Klimaneutralitäts- und Nachhaltigkeitsaussagen (besonderer Fokus)**9899100| Aussage | Prüfmuster |101|---|---|102| "Klimaneutral" (ohne Erläuterung) | Blocker — Erläuterung des Kompensationsansatzes auf derselben Kommunikationsfläche erforderlich |103| "CO₂-neutral bis 2030" | Zeitplan, Maßnahmen und Zwischenziele belegen |104| "Nachhaltig produziert" | Welches Label, welche Norm, welcher Verifizierer? |105| "100 % Ökostrom" | Herkunftsnachweis (Herkunftsnachweisregister nach EEG) |106107**Vergleichende Werbung (§ 6 UWG, erhöhte Sorgfalt)**108109Nennung eines Konkurrenten oder impliziter Bezug. Zulässig nur bei objektivem, nachweisbarem, aktuellem und sachlichem Vergleich.110111| Beispiel | Lösungsmuster |112|---|---|113| "Schneller als [Konkurrent X]" | Head-to-Head-Daten mit offengelegter Methodik, oder Abstraktion auf "schneller als herkömmliche Lösungen" mit Substantiierung |114| "Die einzige Plattform, die X kann" | Falsch, wenn irgendein Mitbewerber X ebenfalls kann — "Die erste Plattform, die X…" (wenn wahr) oder Streichung von "einzig" |115| "[Konkurrent] kann das nicht" | Funktion zeigen und den Vergleich dem Betrachter überlassen |116117**Implizite Behauptungen**118119Nicht ausdrücklich formuliert, aber von vernünftigen Verkehrskreisen so verstanden.120121| Beispiel | Implikation | Lösung |122|---|---|---|123| "Endlich eine sichere Alternative" | Konkurrenten sind unsicher | "Endlich Sicherheit, die Sie nachprüfen können" |124| Kundenlogos ohne Kontext | Diese Unternehmen empfehlen uns | "Zu unseren Kunden zählen…" ist zulässig; "Vertraut von…" impliziert mehr |125| "Für den Gesundheitsbereich entwickelt" | Medizinprodukt oder DSGVO-Gesundheitsdaten-Konformität | Konkretisieren oder qualifizieren |126127**Absolute Behauptungen**128129Kein Spielraum für Ausnahmen. Ein Gegenbeispiel macht sie falsch.130131| Beispiel | Lösungsmuster |132|---|---|133| "Fällt nie aus" | "99,9 % Verfügbarkeit" (mit SLA-Definition) |134| "100 % genau" | Konkrete, substantiierte Prozentzahl mit Benchmark |135| "Garantiert" | Nur wenn tatsächlich eine Garantie mit Bedingungen angeboten wird — schafft sonst Gewährleistungsversprechen (§ 443 BGB) |136| "Immer" / "Jedes" | "Typischerweise" / "In den meisten Fällen" |137138**Für jede Behauptung ausgeben:**139140```markdown141**Behauptung:** "[genaues Zitat]"142**Typ:** [Konkrete Tatsache | Vergleichend | Implizit | Absolut | Klimaschutz/Nachhaltig | HWG/Health Claim]143**Nachweis vorhanden:** [Ja — Link/Referenz | Nein | Unbekannt]144**Bewertung:** [✅ Unbedenklich | ⚠️ Nachweis erforderlich | ⚠️ Umformulierung nötig | 🔴 Streichen]145**Empfohlene Formulierung:** "[Alternativtext, der die Werbewirkung erhält]"146**Begründung:** [eine Zeile mit Normbezug]147```148149### Schritt 4: Produktabgleich150151Entspricht das Produkt wirklich dem, was der Werbetext verspricht? Häufiges Phänomen: Marketingtext wurde auf Basis eines frühen Entwurfs verfasst, das Produkt hat sich geändert, der Text nicht. PRD oder PM befragen.152153### Schritt 5: Ausgabe zusammenstellen154155```markdown156### Werbeaussagen-Prüfvermerk: [Kampagne / Asset-Name]157158**Geprüft:** [Datum]159**Werbemittel:** [Landingpage / E-Mail / Anzeige / etc.]160161---162163## Zusammenfassung164165[N] Behauptungen geprüft. [N]✅ [N]⚠️ [N]🔴166167**Freigabe:** [Ja | Mit Änderungen gemäß unten | Nein — Überarbeitung erforderlich]168169---170171## Behauptungen im Einzelnen172173[Alle Behauptungsblöcke aus Schritt 3 — 🔴 zuerst, dann ⚠️, dann ✅]174175---176177## Empfohlene Überarbeitung178179[Für kurze Assets (≤ 50 Wörter, Headline, Tagline, Einzeiler): den tatsächlich überarbeiteten Text ausgeben, nicht eine Beschreibung. Der Nutzer soll ihn direkt übernehmen können.180Für mittellange Assets (51–300 Wörter): überarbeiteten Text mit Korrekturen inline.181Für längere Assets (> 300 Wörter): Änderungs-Diff als Aufzählung.]182183---184185## Erforderliche Nachweise vor Veröffentlichung186187| Behauptung | Benötigter Nachweis | Zuständig |188|---|---|---|189| [Behauptung] | [Datentyp / Studie / Zertifikat] | [PM / Marketing / Recht] |190```191192## Beispiel193194**Sachverhalt:** Landingpage für ein Nahrungsergänzungsmittel mit folgenden Aussagen: (1) "Stärkt Ihr Immunsystem", (2) "Klimaneutral produziert", (3) "50 % wirksamer als Vitamin-C-Tabletten der Konkurrenz".195196**Beispiel-Ergebnis:**197- **(1) "Stärkt Ihr Immunsystem"** → 🔴 **Streichen oder ersetzen.** Gesundheitsbezogene Angabe für Nahrungsergänzungsmittel nur zulässig, wenn in der Positivliste der Health-Claims-VO (EG) 1924/2006 gelistet. "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" wäre zulässig (Art. 13-Claim, zugelassen). Allgemein gehaltener Immunsystem-Claim ohne Nährstoffbezug ist nicht gelistet → Abmahnrisiko.198- **(3) "50 % wirksamer als…"** → ⚠️ **Nachweis erforderlich.** Vergleichende Werbung (§ 6 UWG) zulässig nur mit objektivem, aktuellem, nachweisbarem Vergleich. Head-to-Head-Studie mit offengelegter Methodik vorlegen oder Formulierung streichen.199200## Risiken und typische Fehler201202- **Ungesicherte Alleinstellungsbehauptungen:** "Die Nr. 1", "Marktführer", "Einzig" — nur zulässig mit aktuellem, belastbarem Beleg (Marktanteilsstudie, Zertifikat o. Ä.).203- **Health-Claims außerhalb der Positivliste:** Jede gesundheitsbezogene Angabe für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel benötigt einen zugelassenen Claim nach Art. 13 oder 14 VO 1924/2006. Eigene Formulierungen sind grundsätzlich unzulässig.204- **HWG-Verstöße in Heilmittelwerbung:** § 3 HWG verbietet irreführende Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Verfahren. § 11 HWG verbietet spezifisch Laienempfehlungen, Vorher-Nachher-Bilder, Angst- und Druckwerbung gegenüber Verbrauchern.205- **Fehlende Substantiierung bei absoluten Behauptungen:** "100 %" und "immer" unterliegen einem Nulltoleranzmaßstab; ein einziges dokumentiertes Gegenbeispiel genügt für eine begründete Abmahnung.206207## Quellenpflicht208209Jede Norm, Entscheidung oder Behördenaussage im Prüfvermerk muss belegt sein:210211- **Primärquellen:** Gesetze und Verordnungen im Volltext (gesetze-im-internet.de, EUR-Lex), BfR-Stellungnahmen (Health Claims), Bundeskartellamt-Leitfäden212- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.213- **Quellenregel:** Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig UWG, Sosnitza UWG214- **Branchenspezifisch:** BfArM (Arzneimittelwerbung), BVL (Lebensmittelkennzeichnung), DAZ (Apothekenwesen)215216Quellen, die nur aus Modellwissen stammen, nicht als zitierfähige Fundstelle ausgeben. Pinpoint-Zitate nur verwenden, wenn Randnummer, Seite oder amtlicher Leitsatz aus der konkreten Quelle geprüft wurde.217218Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.219220> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.