1---2name: werkvertrag-grundschema-paragraph-6313description: Für Werkvertrag Grundschema Paragraf 631 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Werkvertrag Grundschema § 631 BGB78## Fachkern: Werkvertrag Grundschema § 631 BGB9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag16- § 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel beim Werkvertrag17- § 634 BGB: Rechte des Bestellers bei Mängeln18- § 635 BGB: Nacherfüllung beim Werkvertrag19- § 636 BGB: Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz20- § 640 BGB: Abnahme21- § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung22- § 648 BGB: Kündigung durch den Besteller23- § 648a BGB: Kündigung aus wichtigem Grund2425## Intake2627- Was ist der Vertragsgegenstand (Bauleistung, Reparatur, IT-Leistung, Gutachten)?28- Wurde ein Werk-Erfolg definiert und ist er eingetreten?29- Welche Mängel werden gerügt?30- Ist das Werk abgenommen?31- Gilt VOB/B oder AGB des Unternehmers?3233## Prüfraster34351. Vertragsschluss: Parteien, Werkgegenstand, Vergütung, Fälligkeit362. Pflichten des Unternehmers: mangelfreie Herstellung des Werks; Eigenverantwortung für Ausführung373. Pflichten des Bestellers: Abnahme (§ 640 BGB), Vergütungszahlung (§ 641 BGB), Mitwirkung384. Sachmangel nach § 633 BGB: subjektive, objektive Anforderungen, Montagemangel395. Rechte des Bestellers nach § 634 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz406. Nacherfüllung nach § 635 BGB: Vorrang; Besteller muss Frist setzen417. Abnahme: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Abnahmeverweigerungsrecht428. Verjährung: § 634a BGB (2 Jahre beweglich; 5 Jahre Bauleistungen)439. Kündigung: § 648 BGB (jederzeitiges Recht des Bestellers; Vergütungsfolge) oder § 648a BGB (wichtiger Grund)4445## Fallstricke4647- Vergütung wird erst fällig nach Abnahme (§ 641 BGB); ohne Abnahme kein Anspruch auf volle Vergütung.48- Nacherfüllungsrecht des Unternehmers vor Rücktritt und Schadensersatz beachten.49- Kündigung nach § 648 BGB jederzeit möglich, aber Besteller muss vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen.50- VOB/B-Verträge haben eigene Abnahme- und Mängelregelungen die BGB ergänzen oder ersetzen.5152## Stoppschilder5354- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.55- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.56- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.57- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5859## Anschluss-Skills6061- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit62- werkvertrag-maengelrechte63- werk-dienst-abgrenzung-erfolg64- bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag