1---2name: werkvertrag-maengelrechte3description: Für Werkvertrag Mängelrechte Paragrafen 633-638 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: werkvertrag-maengelrechte.4---56# Werkvertrag Mängelrechte §§ 633-638 BGB78## Fachkern: Werkvertrag Mängelrechte §§ 633-638 BGB9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- § 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel beim Werkvertrag16- § 634 BGB: Rechte des Bestellers (Stufenverhältnis)17- § 635 BGB: Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung)18- § 636 BGB: Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz ohne Fristsetzung19- § 637 BGB: Selbstvornahme und Aufwendungsersatz20- § 638 BGB: Minderung der Vergütung21- § 634a BGB: Verjährung der Mängelansprüche2223## Intake2425- Welcher Mangel liegt vor (Sachmangel: subjektiv, objektiv; Rechtsmangel)?26- Wann wurde der Mangel entdeckt und angezeigt?27- Wurde Nacherfüllung verlangt und eine Frist gesetzt?28- Wurde Nacherfüllung abgelehnt oder ist sie fehlgeschlagen?29- Ist Verjährung eingetreten?3031## Prüfraster32331. Mangelbegriff nach § 633 BGB: subjektive Anforderungen (Vereinbarung), objektive Anforderungen (Üblichkeit), Montage342. Mangel bei Abnahme vorhanden: Beweislastregel und Abnahme-Zeitpunkt353. Fristsetzung zur Nacherfüllung: Grundvoraussetzung für Rücktritt, Minderung, Schadensersatz364. Nacherfüllung nach § 635 BGB: Anspruch des Bestellers; Wahlrecht Nachbesserung oder Neuherstellung375. Ausnahmen von der Fristsetzung nach § 636 BGB: ernsthafte und endgültige Verweigerung, besondere Umstände386. Selbstvornahme nach § 637 BGB: Fristsetzung fehlgeschlagen oder entbehrlich; Aufwendungsersatz397. Minderung nach § 638 BGB: verhältnismäßige Herabsetzung der Vergütung408. Schadensersatz: §§ 280 und 281 BGB (Pflichtverletzung und Verschulden); statt Leistung oder neben Leistung419. Verjährung: § 634a Abs. 1 BGB (2 Jahre für bewegliche Sachen; 5 Jahre für Bauwerke)4243## Fallstricke4445- Fristsetzung fehlt: kein Rücktritt, keine Minderung, kein Schadensersatz statt Leistung.46- Nacherfüllungsrecht des Unternehmers ist subjektives Recht; Besteller muss es einräumen.47- Selbstvornahme nur nach fehlgeschlagener oder endgültig abgelehnter Nacherfüllung.48- Verjährung beginnt mit Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB), nicht mit Mangelentdeckung.4950## Stoppschilder5152- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.53- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.54- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.55- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5657## Anschluss-Skills5859- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit60- werkvertrag-grundschema-paragraph-63161- verjaehrung-bgb-bt-spezial62- schadensrecht-paragraphen-249-253