1---2name: werkvertrag-maengelrechte-deliktsrecht3description: Für Werkvertrag Mängelrechte Paragrafen 633-638 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: werkvertrag-maengelrechte-deliktsrecht.4---56# Werkvertrag Mängelrechte §§ 633-638 BGB78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Werkvertrag Mängelrechte §§ 633-638 BGB17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- § 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel beim Werkvertrag24- § 634 BGB: Rechte des Bestellers (Stufenverhältnis)25- § 635 BGB: Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung)26- § 636 BGB: Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz ohne Fristsetzung27- § 637 BGB: Selbstvornahme und Aufwendungsersatz28- § 638 BGB: Minderung der Vergütung29- § 634a BGB: Verjährung der Mängelansprüche3031## Intake3233- Welcher Mangel liegt vor (Sachmangel: subjektiv, objektiv; Rechtsmangel)?34- Wann wurde der Mangel entdeckt und angezeigt?35- Wurde Nacherfüllung verlangt und eine Frist gesetzt?36- Wurde Nacherfüllung abgelehnt oder ist sie fehlgeschlagen?37- Ist Verjährung eingetreten?3839## Prüfraster40411. Mangelbegriff nach § 633 BGB: subjektive Anforderungen (Vereinbarung), objektive Anforderungen (Üblichkeit), Montage422. Mangel bei Abnahme vorhanden: Beweislastregel und Abnahme-Zeitpunkt433. Fristsetzung zur Nacherfüllung: Grundvoraussetzung für Rücktritt, Minderung, Schadensersatz444. Nacherfüllung nach § 635 BGB: Anspruch des Bestellers; Wahlrecht Nachbesserung oder Neuherstellung455. Ausnahmen von der Fristsetzung nach § 636 BGB: ernsthafte und endgültige Verweigerung, besondere Umstände466. Selbstvornahme nach § 637 BGB: Fristsetzung fehlgeschlagen oder entbehrlich; Aufwendungsersatz477. Minderung nach § 638 BGB: verhältnismäßige Herabsetzung der Vergütung488. Schadensersatz: §§ 280 und 281 BGB (Pflichtverletzung und Verschulden); statt Leistung oder neben Leistung499. Verjährung: § 634a Abs. 1 BGB (2 Jahre für bewegliche Sachen; 5 Jahre für Bauwerke)5051## Fallstricke5253- Fristsetzung fehlt: kein Rücktritt, keine Minderung, kein Schadensersatz statt Leistung.54- Nacherfüllungsrecht des Unternehmers ist subjektives Recht; Besteller muss es einräumen.55- Selbstvornahme nur nach fehlgeschlagener oder endgültig abgelehnter Nacherfüllung.56- Verjährung beginnt mit Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB), nicht mit Mangelentdeckung.5758## Stoppschilder5960- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.61- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.62- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.63- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6465## Anschluss-Skills6667- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit68- werkvertrag-grundschema-paragraph-63169- verjaehrung-bgb-bt-spezial70- schadensrecht-paragraphen-249-253