Wohngeld Wohngeldverwaltung
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Anspruch
§ 3 WoGG:
- Mietzuschuss für Mieter.
- Lastenzuschuss für Eigentümer.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in der gefoerderten Wohnung.
- Einkommen unter Hoechstgrenze.
- Miete (oder Lasten) innerhalb der Hoechstgrenze.
Berechnungsformel
- Mietobergrenze nach Mietstufe (I-VII) und Haushaltsgroesse.
- Einkommen unter Hoechstgrenze nach Haushaltsgroesse.
- Wohngeld = Funktion von Miete und Einkommen.
Reform 2023
- Wohngeld Plus mit erhoehten Saetzen.
- Heiz- und Klima-Komponente.
- Mehr Berechtigte.
Antrag
- Bei der Wohngeldstelle (Stadt, Kreis).
- Mietvertrag, Einkommensnachweise, Personalien.
Verhältnis zu Buergergeld
- Wohngeld vorrangig vor SGB II.
- Wenn Bedarf nicht gedeckt: SGB II ergaenzend.
Prüfraster
- Welcher Zuschuss?
- Mietstufe und Hoechstgrenze?
- Einkommen unter Grenze?
- Antrag rechtzeitig (Rueckwirkung max. 1 Monat)?
- Vorrang vor Buergergeld?