Chronologie und Belegmatrix
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Chronologie und Belegmatrix im Bereich insolvenzplan-starug-planwerkstatt sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- InsO §§ 13, 15a, 17-19, 21, 35, 38, 87, 129 ff., 174 ff.; StaRUG; AnfG; GmbHG § 15a/§ 64 a.F.-Nachwirkungen.
- Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Masse, Aussonderung/Absonderung, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Geschäftsleiterhaftung trennen.
- Zahlen immer mit Stichtag, Quelle, Bankstand, Fälligkeit, Liquiditätslücke und Planannahme dokumentieren.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Plan-Chronologie — Kernzeitpunkte
- Vorfeld:
- Eintritt drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) — Tor zu StaRUG.
- StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG beim Restrukturierungsgericht.
- Sanierungskonzept IDW S6 oder vergleichbar.
- Insolvenzplan-Prozess (§§ 217 ff. InsO):
- Planvorlage durch Schuldner (§ 218 InsO) oder Verwalter (Auftrag § 157 InsO).
- Plan-Niederlegung beim Insolvenzgericht (§ 235 Abs. 1 S. 2 InsO).
- Vorprüfung des Gerichts § 231 InsO — Zurückweisung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit möglich.
- Stellungnahmen § 232 InsO (Gläubigerausschuss, Schuldner, ggf. Betriebsrat).
- Erörterungs- und Abstimmungstermin § 235 InsO.
- Beschluss Gericht § 248 InsO — Bestätigung oder Versagung.
- Rechtskraft mit Bekanntgabe § 252 InsO; sofortige Beschwerde möglich.
- StaRUG-Plan-Prozess (§§ 4 ff. StaRUG):
- StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG → Restrukturierungssache.
- Planentwurf, Klassenbildung § 9 StaRUG, Vergleichsrechnung.
- Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG (befristet 3 Monate, max. 8 Monate).
- Planabstimmung — außergerichtlich oder gerichtlich § 23 StaRUG.
- Gerichtliche Planbestätigung § 60 StaRUG.
Belegmatrix-Spalten
| Datum | Ereignis | Norm | Beleg | Konsequenz |
|---|---|---|---|---|
| TT.MM.JJJJ | Drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt | Paragraf 18 InsO | Liquiditätsplan, regelmäßig 24 Monate | gerichtliche Instrumente nach Paragrafen 29 bis 31 StaRUG gesondert prüfen |
| TT.MM.JJJJ | StaRUG-Anzeige | § 31 StaRUG | Anzeige Restrukturierungsgericht | Stabilisierung möglich |
| TT.MM.JJJJ | Planabstimmung | § 23 StaRUG / § 235 InsO | Abstimmungsprotokoll | Mehrheiten je Gruppe |
| TT.MM.JJJJ | Gerichtsbestätigung | § 60 StaRUG / § 248 InsO | Beschluss | Rechtskraft, Wirkung gegen alle Beteiligten |
Widersprüche markieren
- StaRUG-Anzeige trotz bereits eingetretener ZU — Hinderungsgrund § 33 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.
- Klassenbildung ändert sich während des Verfahrens — Plan muss konsistent bleiben.