Chronologie und Belegmatrix
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Chronologie und Belegmatrix im Bereich insolvenzrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- InsO §§ 13, 15a, 17-19, 21, 35, 38, 87, 129 ff., 174 ff.; StaRUG; AnfG; GmbHG § 15a/§ 64 a.F.-Nachwirkungen.
- Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Masse, Aussonderung/Absonderung, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Geschäftsleiterhaftung trennen.
- Zahlen immer mit Stichtag, Quelle, Bankstand, Fälligkeit, Liquiditätslücke und Planannahme dokumentieren.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Insolvenzrechtliche Chronologie — Kernzeitpunkte
- Eintritt materielle Insolvenz (§§ 17, 18, 19 InsO) — Stichtag entscheidet für:
- § 15a InsO Antragsfrist (3 / 6 Wochen).
- § 15b InsO Zahlungsverbot ab Insolvenzreife.
- § 130 InsO Anfechtungs-Drei-Monats-Zeitraum.
- Kenntnis Geschäftsführer vom Insolvenzgrund — relevant für persönliche Haftung.
- Antragstellung (§ 13 InsO Eigenantrag oder § 14 InsO Gläubigerantrag).
- Eröffnungsbeschluss § 27 InsO — entscheidet Übergang Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis § 80 InsO.
- Berichtstermin § 156 InsO (regelmäßig ca. 3 Monate nach Eröffnung).
- Prüfungstermin § 176 InsO (für Forderungsanmeldungen).
- Schlussverteilung § 196 InsO / Aufhebung § 200 InsO.
Belegmatrix-Spalten
| Datum | Ereignis | Norm | Beleg | Konsequenz |
|---|---|---|---|---|
| TT.MM.JJJJ | Liquiditätslücke ≥ 10 Prozent / 3 Wochen | § 17 Abs. 2 InsO | Liquiditätsstatus | Antragsfrist § 15a InsO beginnt |
| TT.MM.JJJJ | Zahlung an Lieferanten | § 130 InsO | Kontoauszug | Anfechtbar binnen 3 Monaten vor Antrag |
| TT.MM.JJJJ | Insolvenzantrag | § 13 InsO | Antragsschrift | Anfechtungs-Drei-Monats-Zeitraum endet |
Widersprüche markieren
- Unterschiedliche Angaben zu Liquiditätsstand zwischen BWA und Geschäftsführer-Aussage.
- Spätere Datierung von Beschlüssen / Rechtshandlungen (Backdating-Verdacht).
- Diskrepanz zwischen Bilanzstichtag und tatsächlicher Krise.
Hinweis
- Chronologie und Belegmatrix sind tragend in jedem Insolvenzanfechtungsprozess (§§ 129 ff. InsO) und in jedem Haftungsverfahren gegen Geschäftsführer (§ 15a, § 15b InsO).