Chronologie und Belegmatrix
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Chronologie und Belegmatrix im Bereich strafbefehl-verteidiger sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- StPO §§ 136, 137, 147, 160, 163, 244, 257, 261; StGB je nach Delikt; OWiG §§ 46, 55, 66, 67, 71, 77.
- Trenne Anfangsverdacht, Beschuldigtenstatus, Belehrung, Beweisverwertbarkeit, Akteneinsicht, Frist und taktische Einlassung.
- Keine Tatsachen ergänzen: Belastungs- und Entlastungsbelege mit Fundstelle, Datum, Quelle und Beweiswert erfassen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Strafbefehl-Chronologie-Bausteine
- Tatzeit + Tatort zuerst fixieren (Strafbefehl-Tenor § 408 StPO).
- Verfahrensgang chronologisch: Anzeige - Beschuldigtenvernehmung (Belehrung § 136 StPO!) - Abschlussverfuegung StA - Antrag Strafbefehl § 407 StPO - Erlass Strafbefehl - Zustellung (Postzustellungsurkunde, § 37 StPO).
- Fristenkette ab Zustellung: Einspruch § 410 StPO 2 Wochen; bei Versaeumnis Wiedereinsetzung § 44 StPO 1 Woche ab Wegfall Hindernis.
- Belegmatrix-Spalten für Strafbefehl-Verfahren: Datum, Aktenseite (in StA-Akte), Inhalt, Beweismittel-Typ (Anzeige / Vernehmungsprotokoll / Polizeibericht / Gutachten / Lichtbild / Atemalkohol-/BAK-Wert), Bewertung Verteidigung, Aktion (Verfolgen / Bestreiten / Zustimmen).
- Widerspruchspruefung: Anzeige vs. Beschuldigtenaussage; mehrere Zeugenaussagen untereinander; objektive Beweise (Gutachten, Atemalkohol, Toxikologie) vs. Aussage; Tatzeit-Lichtbild vs. Anzeige.
- Strategieanker je Verfahrensstand: vor Erlass Strafbefehl (Anhörung / Akteneinsicht); nach Zustellung Strafbefehl (Einspruch ja/nein); nach Einspruch (Hauptverhandlung / Beschraenkung / Rücknahme); nach Urteil (Berufung § 314 StPO 1 Woche / Revision §§ 341, 345 StPO).
- Konsequenzen-Spalte in Chronologie immer mitfuehren: BZRG-Eintragspflicht, FAER, berufliche Auswirkungen.