Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-sportrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Schlüsselfristen Sportrecht
- Verbandsrechtliche Berufungsfristen: typischerweise sieben bis 14 Tage ab Bescheid; abhängig von Verbandsstatuten (DFB, DOSB, FIFA, IOC).
- Anti-Doping Whereabouts-Pflichten nach NADA-Code; Result Management-Fristen.
- Berufung CAS Lausanne: 21 Tage ab Bescheid (Art. R49 CAS-Code); deutscher Sportler kann ergänzend Schiedsklage nach § 1059 ZPO erheben.
- Spielerstatus FIFA: Transferfenster, RSTP; Berufung CAS gegen FIFA-Disziplinarentscheidungen.
- DSGVO bei Athletendaten: 30 Tage Auskunftsfrist Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Trade-off
- Verbandsgerichtsbarkeit (schnell, fachkundig) vs. staatliche Gerichte (BGH Pechstein-Entscheidung anerkennt grds. Verbandsschiedsgerichtsbarkeit mit Kartellrechtskorrektiv): einseitige Wahl-Klauseln können kartellrechtlich unwirksam sein.
- WADC-Suspendierung: einstweilige Suspendierung ist möglich; B-Probe-Beantragung binnen kurzer Frist ab A-Probe-Mitteilung.