Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-medizinrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Typische Fristen Medizinrecht
- Verjährung Arzthaftungsansprüche: drei Jahre kenntnisabhängig (§§ 195, 199 BGB); 30-Jahres-Höchstgrenze ab Behandlung bei Personenschäden.
- Dokumentationspflichten § 630f BGB Aufbewahrungsdauer zehn Jahre.
- Patientenrechtegesetz: Einsichtsrecht in Patientenakte § 630g BGB binnen angemessener Frist.
- Schlichtungsverfahren ÄK: hemmt Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB ab Antragsschriftsatz.
- Approbations-/Berufsgerichtsverfahren: Widerspruchsfrist ein Monat ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO).
- Kassenarzt-Honorarbescheid: Widerspruch ein Monat, Klage SG; Honorarausschluss-Beschwerden Zulassungsgremien.
- Strafanzeige Patient → Strafverfolgung Körperverletzung: § 78 StGB Verfolgungsverjährung beachten.
Trade-off
- Schlichtungsverfahren (kostengünstig, verzögert) vs. direkte Klage (zeitnah, kostspielig, Rufrisiko).
- Beweislastumkehr nach § 630h BGB nur bei groben Behandlungsfehlern, Befunderhebungsversäumnis, voll beherrschbaren Risiken — bei einfachen Fehlern Beweislast Patient.