Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich insolvenzrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- InsO §§ 13, 15a, 17-19, 21, 35, 38, 87, 129 ff., 174 ff.; StaRUG; AnfG; GmbHG § 15a/§ 64 a.F.-Nachwirkungen.
- Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Masse, Aussonderung/Absonderung, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Geschäftsleiterhaftung trennen.
- Zahlen immer mit Stichtag, Quelle, Bankstand, Fälligkeit, Liquiditätslücke und Planannahme dokumentieren.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Insolvenzrechtliche Ampel-Trigger (immer prüfen)
- ROT — sofortige Antragspflicht (Stunden bis Tage):
- Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO seit > 3 Wochen (Antragsfrist § 15a InsO läuft ab) → strafbewehrt § 15a Abs. 4 InsO.
- Überschuldung § 19 InsO seit > 6 Wochen ohne positive Fortbestehensprognose → ebenfalls § 15a InsO.
- Zahlungseinstellung erkennbar (BGH-Indiz: Nichtzahlung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Lohn).
- GELB — Pflicht zur Krisenfrüherkennung (§ 1 StaRUG) oder drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO):
- Liquiditätsplan zeigt Lücke im 24-Monats-Horizont.
- Kovenantenbruch droht, Kreditlinie kurzfristig auf Kündigungsbasis.
- StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG oder Eigenverwaltung § 270a InsO erwägen.
- GRÜN — Vorfeld: Frühwarnsystem § 1 StaRUG, Sanierungsgespräche, IDW S6-Konzept.
Haftungs- und Strafrisiken (Mandantenwarnung)
- § 15a Abs. 4, 5 InsO: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bei nicht rechtzeitigem Antrag.
- § 64 GmbHG a.F. / § 15b InsO: Zahlungsverbot ab materieller Insolvenz, Erstattungsanspruch gegen Geschäftsführer.
- §§ 283 ff. StGB: Bankrott, Schuldnerbegünstigung, Gläubigerbegünstigung.
- § 266a StGB: Vorenthalten von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen — strikt fortzuzahlen auch in der Krise (Anweisung an Steuerberater dokumentieren).