Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-familienrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BGB Paragrafen 1297 ff., 1353 ff., 1564 ff., 1601 ff., 1626 ff.; FamFG; VersAusglG; GewSchG bei Schutzsachen.
- Eilbedürftigkeit, Kindeswohl, Unterhalt, Vermögen, Sorge/Umgang, Versorgungsausgleich und Vollstreckung getrennt strukturieren.
- Belege: Einkommen, Betreuung, Kommunikation, Vermögen, Rentenanwartschaften und gerichtliche Fristen mit Datum erfassen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Typische Fristen im Familienrecht
- Beschwerde gegen Endentscheidung: ein Monat ab schriftlicher Bekanntgabe (Paragraf 63 Abs. 1 FamFG); bei einstweiliger Anordnung zwei Wochen (Paragraf 63 Abs. 2 FamFG).
- Begründungsfrist Beschwerde: zwei Monate ab schriftlicher Bekanntgabe (Paragraf 117 Abs. 1 FamFG).
- Antrag auf Anpassung Versorgungsausgleich nach Paragraf 5 VersAusglG-AnpG nach Ablauf der Trennungszeit.
- Sechs-Monats-Frist Zugewinnausgleich Auskunft Stichtag (Paragraf 1379 BGB).
- Rückforderung Schenkung Schwiegereltern: regelmäßige Verjährung drei Jahre ab Ende des Jahres der Trennungserkenntnis (Paragrafen 195, 199 BGB).
Praxis-Trade-off
- Schnelle einstweilige Anordnung (Paragrafen 49 ff. FamFG) vs. Hauptsacheantrag: einstweilige Anordnung wirkt sofort, aber begründet keinen Rechtskraftvorteil und kann durch Hauptsache überholt werden.
- Verbund (Paragraf 137 FamFG) vs. isolierte Folgesache: Verbund spart Gebühren, verzögert aber Scheidungsausspruch.