Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-verkehrsrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Verkehrsrechts-Fristen-Speziallage (alle Saeulen!)
- Unfallregulierung: Verjährung Schadenersatz § 195 BGB 3 Jahre; § 199 BGB Beginn ab Kenntnis. KH-Versicherer Direktanspruch § 115 VVG; 4 Wochen Zahlungsfrist § 14 PflVG bei klarer Haftung.
- OWi-Einspruch § 67 OWiG: 2 Wochen ab Zustellung Bussgeldbescheid; Rechtsbeschwerde §§ 79, 80 OWiG: 1 Woche / 1 Monat.
- Verkehrsstrafrecht: § 410 StPO Einspruch Strafbefehl 2 Wochen; § 314 StPO Berufung 1 Woche; §§ 341, 345 StPO Revision 1 Woche / 1 Monat.
- Fuehrerschein: § 25 StVG Fahrverbot 4-Monats-Antrittsfrist Ersttaeter; vorläufige Entziehung § 111a StPO ab Verfahren wegen § 315c, § 316, § 142 StGB; § 69 StGB Entziehung Fahrerlaubnis (Sperre § 69a StGB).
- MPU-/FeV-Fristen: Anhörung vor Anordnung; Vorlagefrist Gutachten regelmaessig 2-3 Monate (§ 11 IV FeV); Wiedererteilung Fahrerlaubnis fruehestens 6 Monate vor Ablauf Sperre (§ 20 FeV).
- Versicherungsrecht VVG: Anzeigeobliegenheit § 30 VVG unverzueglich; § 28 VVG Verletzung Obliegenheiten - Leistungsfreiheit Versicherer; Verjährung § 195 BGB.
- Punkte FAER § 4 StVG: 8 Punkte Entziehung; 4-5 Punkte Ermahnung; 6-7 Punkte Verwarnung mit Aufbauseminar-Hinweis.
- Risikoampel: Rot bei Frist Rechtsmittel, drohendem Fuehrerscheinverlust, Existenzgefaehrdung Berufskraftfahrer, MPU; Gelb bei Versicherungsstreit; Gruen bei dokumentierter Strategie.