Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich phishing-vorfall-pruefer sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Phishing-typische Fristen
- § 676b Abs. 2 BGB: Anzeigepflicht des Zahlers gegenüber der Bank bei nicht autorisierter / fehlerhafter Zahlung unverzüglich, spätestens 13 Monate nach Belastung.
- § 675u BGB: Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter Zahlung — Bank muss unverzüglich, spätestens am nächsten Geschäftstag erstatten.
- Art. 33 DSGVO: 72 Stunden Datenpannenmeldung (falls Datenleck).
- § 32 BSIG (NIS2): 24h Frühwarnung, 72h Initialbericht, 1 Monat Abschlussbericht (für betroffene Einrichtungen).
- Strafanzeige: keine Frist, aber: § 263 StGB Verjährung 5 Jahre nach Tat (§ 78 StGB).
- Zivilrechtliche Verjährung: Regelfrist 3 Jahre § 195 BGB, beginnt mit Schluss des Jahres der Kenntnis § 199 BGB.
Ampelkriterien
- Rot: 13-Monats-Frist § 676b BGB läuft ab, Bank verweigert Erstattung, Strafanzeige eilig (Geldverbergung), grobe Datenpanne, NIS2 oder Art. 33 DSGVO unmittelbar offen.
- Gelb: Mitverschulden des Kunden möglich (§ 675v BGB), Beweissicherung unvollständig (E-Mail-Header, IP, Screenshots), Versicherung nicht informiert.
- Grün: Anzeige bei Bank rechtzeitig, Strafanzeige bei Polizei mit Aktenzeichen, Beweise gesichert, ggf. Cyberversicherung informiert.