Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich markenrecht-fashion-luxus sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- UrhG, MarkenG, PatG, DesignG, UWG, GeschGehG, Produkthaftungsrecht/ProdHaftG und EU-Verordnungen je nach Schutzrecht/Produkt.
- Schutzgegenstand, Inhaberschaft, Priorität, Benutzung/Nutzung, Verletzung, Schranke, Anspruch und Beweis getrennt prüfen.
- Rechtsprechung nur mit frei prüfbarem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Quelle einsetzen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Markenrechtliche Fristen
- DPMA-Widerspruch § 42 MarkenG: 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung. ROT, wenn versäumt: nur Löschungsantrag (§§ 49, 50 MarkenG).
- EUIPO-Widerspruch: 3 Monate ab Veröffentlichung Anmeldung. Achtung: cool-off-Period 2 Monate.
- Madrid Protokoll Frist Schutzerstreckung: 18 Monate Inhaltsentscheidung durch Empfängerland.
- Klagefrist Markenverletzung: §§ 14 MarkenG iVm § 195 BGB drei Jahre kenntnisabhängig; absolute Verjährung § 197 BGB 30 Jahre bei Herausgabe / 10 Jahre Schadensersatz (Maßgabe § 199 BGB).
- Verfall wegen Nichtbenutzung § 49 MarkenG: ohne ernsthafte Benutzung 5 Jahre seit Eintragung → Verfall auf Antrag.
- Einstweilige Verfügung im Verletzungsfall: Dringlichkeit binnen 1 Monat (str., je OLG; OLG-spezifisch verifizieren, z. B. OLG Hamburg 1 Monat, OLG Düsseldorf 6 Wochen, OLG Köln 6 Wochen).
- Anmeldegebühr DPMA: 290 EUR Grundgebühr (online), bis 3 Klassen 290 EUR, jede weitere Klasse 100 EUR. Verlängerung alle 10 Jahre 750 EUR plus Klassengebühren.
- Falle: Selektiver Vertriebsvertrag ohne FRAND-konforme Auswahl → Kartellverbot Art. 101 AEUV / § 1 GWB greift; bei Plattformverbot Coty-Linie beachten.