Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich dsa-dma-digitalregulierung sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
DSA/DMA-typische Fristen
- DSA Art. 16 – Notice-and-Action: Bearbeitung ohne schuldhaftes Zögern, Begründung gegenüber Hinweisgebenden.
- DSA Art. 17 – Begründungspflicht (Statement of Reasons) bei Inhaltsmoderation: unverzüglich gegenüber dem Nutzer; Veröffentlichung anonymisiert in DSA-Transparenzdatenbank.
- DSA Art. 20 – internes Beschwerdesystem: 6 Monate ab Entscheidung.
- DSA Art. 24 Abs. 2 – Transparenzberichte: mindestens jährlich.
- DSA Art. 34/35 – Risikobewertung und -minderung VLOP: jährlich.
- DMA Art. 3 – Gatekeeper-Benennung: Mitteilung der Schwellenwerte binnen 2 Monaten.
- Bußgeldrahmen DSA Art. 74: bis 6 % weltweiter Jahresumsatz. DMA Art. 30: bis 10 %, bei wiederholtem Verstoß bis 20 %.
Ampelkriterien
- Rot: behördliche Anordnung Art. 9/10 DSA mit Frist, VLOP-Kennzeichnung übersehen, Gatekeeper-Verstoß ohne Mitigation.
- Gelb: AGB nicht Art. 14 DSA-konform, kein Notice-and-Action-Prozess implementiert, fehlende oder veraltete Transparenzberichte.
- Grün: Compliance-Programm vorhanden, Single Point of Contact (Art. 11 DSA) benannt, gegebenenfalls Compliance-Officer (Art. 41 DSA bei VLOP).