Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-verwaltungsrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Verwaltungsrechtliche Fristen (Ampelraster)
- Rot — 1 Monat ab Bekanntgabe: Widerspruch (§ 70 Abs. 1 VwGO) bzw. Anfechtungs-/Verpflichtungsklage (§ 74 Abs. 1, 2 VwGO) — sofern der VA mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.
- Rot — 1 Jahr: Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung (§ 58 Abs. 2 VwGO).
- Rot — sofortige Antragstellung: § 80 Abs. 5 VwGO (Wiederherstellung/Anordnung aufschiebende Wirkung) wenn Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet; bei Drittanfechtung § 80a VwGO.
- Rot — vor Vollendung der Maßnahme: § 123 VwGO einstweilige Anordnung (Sicherungs-/Regelungsanordnung).
- Gelb — Rücknahme/Widerruf: §§ 48, 49 VwVfG; Jahresfrist für die Behörde ab Kenntnis (§ 48 Abs. 4 S. 1, § 49 Abs. 2 S. 2 VwVfG); Vertrauensschutz prüfen.
- Gelb — Wiedereinsetzung: § 60 VwGO (2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses, max. 1 Jahr).
- Praxis-Tipp: Bei Massengeschäften und Sammel-Bescheiden immer Zustellungsnachweis und Datum exakt protokollieren — Fristlauf hängt vom Bekanntgabetag, nicht vom Bescheiddatum, ab (§ 41 VwVfG).