Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich gesellschaftsrecht-legal-english sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BGB §§ 21 ff., 705 ff.; HGB; GmbHG; AktG; UmwG; FamFG/Registerrecht; PartG/Vereinsrecht je nach Organisation.
- Organ, Vertretung, Beschluss, Ladung, Mehrheit, Registervollzug, Treuepflicht und Haftung getrennt prüfen.
- Cap Table, Gesellschafterliste, Satzung, Protokoll, Registerstand und Nebenabreden nie vermischen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Legal English Pitfalls Corporate
- "Articles of Association" = Gesellschaftsvertrag/Satzung; nicht "statutes" (das wäre missverständlich für Gesetze).
- "Shareholder" = Gesellschafter (GmbH) bzw. Aktionär (AG); im SPA-Kontext meist neutral.
- "Closing" vs. "Signing": Trennung wirtschaftlicher und rechtlicher Übergang in M&A; in Deutschland faktisch gleichbedeutend wenn Erfüllung sofort, andernfalls Closing-Bedingungen (Conditions Precedent).
- "Representations and Warranties" → deutsche Garantien (§ 311 BGB) bzw. selbständige Beschaffenheitsgarantien (§ 443 BGB).
- "Indemnity" → Freistellungsanspruch; nicht mit "Versicherung" verwechseln.
- "Material Adverse Change/Effect" (MAC/MAE): unscharfer Kontinent-vs.-Civil-Law-Begriff; in deutschem Recht Schwellenwerte vereinbaren.
Trade-off
- "Best efforts" (US) vs. "reasonable efforts" (UK): in Deutschland am ehesten "im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren" — Auslegungsoffen, daher Konkretisierung sinnvoll.
- "Boilerplate" (Severability, Entire Agreement, Counterparts): § 139 BGB Teilnichtigkeit verdrängt einfache Severability; "Entire Agreement"-Klausel beschränkt § 311 Abs. 2 BGB c.i.c.-Schadensersatz nur eingeschränkt.