Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-transport-speditionsrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Schlüsselfristen Transport-/Speditionsrecht
- Schadensanzeige Frachtgut nach HGB: bei äußerlich erkennbarem Schaden spätestens bei Ablieferung, bei verdeckten Mängeln binnen sieben Tagen (§ 438 HGB).
- CMR Art. 30 Abs. 1: bei offensichtlichen Verlusten/Schäden bei Ablieferung; verdeckte binnen sieben Werktagen.
- CMR Art. 32 Verjährung: ein Jahr ab Ablieferungstermin; drei Jahre bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
- HGB § 439: Verjährung Frachtansprüche ein Jahr; drei Jahre bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit (§ 439 Abs. 1 S. 2).
- ADR (Gefahrgut): Begleitpapiere zwingend; Bußgelder bei Verstoß sehr hoch.
- Lieferverzug § 423 HGB: Schadensersatz, aber Haftungsbegrenzung 8,33 SDR/kg (§ 431 HGB).
Trade-off
- Haftungshöchstbetrag § 431 HGB / CMR Art. 23: 8,33 SDR/kg gilt nicht bei qualifiziertem Verschulden (§ 435 HGB, Art. 29 CMR). Beweislast für qualifiziertes Verschulden beim Geschädigten — schwer zu führen.
- Schiedsgerichtsklauseln in Spediteurs-ADSp 2017/2023: Bagatellgrenze und Schlichtungswahl bedenken.