Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich verfassungsrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Verfassungsrechtliche Fristen (Ampelraster)
- Rot — 1 Monat ab Zustellung: Verfassungsbeschwerde gegen Einzelakte (§ 93 Abs. 1 BVerfGG); Frist beginnt mit Zustellung/Bekanntgabe der letztinstanzlichen Entscheidung.
- Rot — 1 Jahr ab Inkrafttreten: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Gesetze (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).
- Rot — sofortige Einreichung: Einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG bei drohender Vollziehung; Doppelhypothese (Folgenabwägung) ist zu skizzieren.
- Gelb: Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) — vorher Fachgerichtsrechtsweg ausschöpfen; Subsidiaritätsgrundsatz beachten.
- Gelb: Substantiierungspflicht (§§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfGG) — Beschwerdeführer muss Grundrechtsverletzung und Beschwer schlüssig darlegen.
- Praxis-Tipp: Bei Eilbedarf parallel § 32-Antrag und Hauptsachebeschwerde; Aktenzeichen nur nach Live-Check der BVerfG-Seite.