Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich insolvenzforderungsanmeldungspruefung sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BGB §§ 194 ff., 280 ff., 286, 288, 362 ff.; ZPO §§ 253, 688 ff., 794, 802a ff.; RVG/GKG für Kosten.
- InsO §§ 38, 87, 174 ff. bei Insolvenzbezug; Hemmung/Neubeginn der Verjährung stets gesondert prüfen.
- Parteien, Anspruchsgrundlage, Fälligkeit, Mahnung, Einwendungen, Belege, Zustellung und Vollstreckbarkeit getrennt ausgeben.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Forderungsanmeldungs-Ampel
- ROT — Bestreiten droht oder Frist läuft ab:
- Verwalter bestreitet Grund § 178 InsO → Feststellungsklage § 180 InsO innerhalb von 1 Monat ab Prüfungstermin geboten.
- Anmeldefrist (regelmäßig 4–6 Wochen ab Eröffnung) verstrichen → Sondertermin § 177 InsO erforderlich, Verwalter kann Mehrkosten verlangen.
- Forderung steht im Range § 39 InsO und Aufforderung des Gerichts wurde nicht beachtet.
- GELB — Belege unvollständig:
- Forderungsgrund nicht hinreichend substantiiert (§ 174 Abs. 2 InsO verlangt Grund und Betrag).
- Rangbestimmung unklar — Aussonderung, Absonderung, einfache Forderung, Nachrang nicht differenziert.
- Bei Anfechtbarkeit: Verwalter könnte aufrechnen oder zurückfordern (§§ 129 ff. InsO).
- GRÜN — Standardfall:
- Form (Schriftsatz oder Portal), Frist, Belege, Vertretungsnachweis vollständig.
Risiken
- Aufrechnungsverbote: § 96 InsO — Aufrechnungsverbote nach Eröffnung beachten.
- Steuerforderungen: Finanzamt meldet routinemäßig an; bei umstrittenen Steuerbescheiden Vorbehalt erklären.
- Bürgschaft/Gesamtschuldner: Anmeldung möglich, aber keine Doppelausschüttung (§ 43 InsO).
- Forderung mit Sicherheit: zuerst aus Sicherheit befriedigen, Ausfall anmelden (§ 52 InsO).