Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich kartellrecht-marktabgrenzung-pruefung sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Kartellrechtliche Fristen
- Fusionskontrolle § 35 GWB: Anmeldung VOR Vollzug; Phase-I-Prüfung 1 Monat (§ 40 Abs. 1 GWB), Phase II 4 Monate (§ 40 Abs. 2 GWB) ab vollständiger Anmeldung. EU-Ebene FKVO: 25 Arbeitstage Phase I, 90 Arbeitstage Phase II.
- No Gun Jumping: Vollzug vor Freigabe ist Bußgeld bis 10 % des weltweiten Konzernumsatzes (§ 81 Abs. 4 GWB, Art. 14 FKVO).
- Bußgeldverjährung § 81g GWB: 5 Jahre ab Beendigung der Zuwiderhandlung (Verfolgungsverjährung).
- Schadensersatz-Verjährung § 33h GWB: 5 Jahre kenntnisabhängig, 10 Jahre absolut ab Beendigung. Bei kartellrechtlichem Schadensersatz § 33 Abs. 3 GWB Anscheinsbeweis Bindungswirkung Behördenentscheidung.
- DMA Gatekeeper-Pflichten: ab Designierung 6 Monate Übergangsfrist (Art. 3 Abs. 10 DMA); Beschwerde 2 Monate (Art. 263 AEUV).
- Marktbeherrschung — Bußgeldrisiko § 19 GWB / Art. 102 AEUV: bis 10 % weltweiter Konzernumsatz (§ 81c GWB, Art. 23 VO 1/2003).
- Falle: Joint Venture als "kleine Transaktion" einstufen — § 37 GWB Anmeldepflicht prüfen; Umsatzschwellen § 35 Abs. 1 GWB (Inland >50 Mio. EUR und >17,5 Mio. EUR).