Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich jveg-kostenpruefer sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
JVEG-Fristen und Risikoampel
- § 2 Abs. 1 JVEG — Erlöschen: Antrag binnen 3 Monaten nach Auftragsbeendigung schriftlich beim Gericht. Ampel ROT, wenn Frist abgelaufen — Anspruch ist erloschen, keine Wiedereinsetzung außer enge Ausnahmen (§ 224 Abs. 2 ZPO entsprechend).
- § 4 Abs. 3 JVEG — Beschwerde: 2 Wochen ab Festsetzungsentscheidung, Beschwerdewert über 200 EUR. Ampel GELB bei knappem Wert oder Fristnähe.
- § 8a JVEG Kürzung / Wegfall: Bei mangelhaftem Gutachten, verspäteter Ablieferung oder Falschangaben Kürzung möglich. Risiko-Faktor: Gericht entscheidet von Amts wegen oder auf Antrag.
- § 12 JVEG Vorschuss: Vorschuss vor Tätigkeit beantragen; bei Nichtbewilligung Tätigkeitsablehnung möglich.
- Risikofaktoren: unvollständige Belege (§ 7 JVEG Nachweis Fahrtkosten), uneinheitliche Stundensätze, Sachverständigentyp nicht passend zur Honorargruppe, fehlender Zeitnachweis (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG Aufzeichnungspflicht).
- Falle: § 2 Abs. 1 JVEG-Frist mit der Anspruchsverjährung (§ 195 BGB drei Jahre) verwechseln — JVEG-Frist ist 3 Monate, nicht 3 Jahre.