Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-it-recht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
IT-Recht-typische Fristen
- Mängelrüge Handelsverkehr § 377 HGB: unverzüglich nach Ablieferung; bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung.
- Verjährung Werkvertrag § 634a BGB: 2 Jahre für Werke (Software), 5 Jahre bei Bauwerken — bei Software regelmäßig 2 Jahre ab Abnahme.
- Verjährung Kaufrecht § 438 BGB: 2 Jahre ab Übergabe.
- DSGVO-Datenpanne Art. 33: 72 Stunden.
- NIS2-Meldung § 32 BSIG (Umsetzung NIS2-RL): erhebliche Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Initialbewertung, 1 Monat Abschlussbericht.
- DSA Art. 16 Notice-and-Action: ohne schuldhaftes Zögern.
- Bußgeldrahmen DSGVO: bis 20 Mio. EUR oder 4 %; NIS2: bis 10 Mio. EUR oder 2 % (wesentliche Einrichtungen), 7 Mio. EUR oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen).
Ampelkriterien
- Rot: Frist Art. 33 DSGVO läuft, NIS2-Vorfallmeldepflicht ausgelöst, AGB nicht UWG-konform und Abmahnung eingegangen, Mahnbescheid zugestellt.
- Gelb: SLA-Vereinbarung fehlt oder unklar, Vertragsstrafenklausel intransparent, fehlende AVV bei Auftragsverarbeitung.
- Grün: Vertrag SaaS-tauglich, AVV + TOM dokumentiert, SLA mit Service-Levels und Pönalen, Notfallprozesse vorhanden.