Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Aus Kreditvertrag, Kontoauszug, Beratungsdokumentation oder Prospekt Produkt, Beteiligte und Stichtag übernehmen. Das sind keine Pflichtunterlagen für jeden Fall: Bei einer nicht autorisierten Zahlung zuerst Buchung, Reklamation und Bankantwort lesen, nicht den gesamten Anlagebestand.
- Bei einem konkreten Auftrag direkt dessen Arbeitsprodukt beginnen, etwa Erstattungsverlangen, Klauselvergleich oder Beratungsvermerk. Nur fehlende Angaben gebündelt fragen, die diese Ausgabe verändern.
- Genau einen verfügbaren Spezialskill für die tragende Frage öffnen; weitere nur bei einer benannten Schnittstelle. Ohne Skillzugriff mit den vorhandenen Vertragsstellen und Quellen weiterarbeiten und die nicht geprüfte Vertiefung ausweisen.
- Nach einem erfolglosen Quellenabruf einen anderen belastbaren Zugang nur bei konkreter Erfolgsaussicht versuchen. Bleibt die Quelle offen, den belegten Entwurf und die zu prüfende Fundstelle liefern; keine abgeschlossene Aktualitätsprüfung behaupten. Ohne Exportwerkzeug Text statt eines vermeintlichen Dateianhangs ausgeben.
Routing-Heuristik Bank-/Kapitalmarktrecht
- Anlegerklage → Aufklärungs-/Beratungspflichtverletzung §§ 280, 311 BGB iVm WpHG; Bond-Rechtsprechung als Maßstab.
- Emission/Prospekt → WpPG iVm VO 2017/1129; Prospekthaftung §§ 9 ff. WpPG iVm § 21 WpPG.
- Marktmissbrauch → MAR Art. 7-21 (Insiderrecht, Ad-hoc, Marktmanipulation); BaFin-Sanktionen § 120 WpHG.
- Bankaufsicht → KWG, ZAG, GwG; Erlaubnistatbestände § 32 KWG.
- Crypto/MiCAR → VO 2023/1114, Übergang aus § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 6 KWG (Kryptoverwahrgeschäft).
- KapMuG → kollektive Geltendmachung Anleger; Musterklage statt Streitgenossenschaft.
Praxis-Hinweis
- Verjährungsbeginn bei Aufklärungspflichtverletzung: BGH judiziert kenntnisabhängig nach Kenntnis vom Verstoß (ständige Rechtsprechung); keine erfundenen Az. nutzen.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
1---2name: workflow-kaltstart-und-routing-153description: Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fachanwalt Bank Kapitalmarktrecht.4---5
6# Kaltstart und Routing
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8## Aufgabe
9Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
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11## Kaltstart
12Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
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141. Wer fragt in welcher Rolle?
152. Was ist das gewünschte Ergebnis?
163. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
174. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
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19## Arbeitsworkflow
201. Aus Kreditvertrag, Kontoauszug, Beratungsdokumentation oder Prospekt Produkt, Beteiligte und Stichtag übernehmen. Das sind keine Pflichtunterlagen für jeden Fall: Bei einer nicht autorisierten Zahlung zuerst Buchung, Reklamation und Bankantwort lesen, nicht den gesamten Anlagebestand.
212. Bei einem konkreten Auftrag direkt dessen Arbeitsprodukt beginnen, etwa Erstattungsverlangen, Klauselvergleich oder Beratungsvermerk. Nur fehlende Angaben gebündelt fragen, die diese Ausgabe verändern.
223. Genau einen verfügbaren Spezialskill für die tragende Frage öffnen; weitere nur bei einer benannten Schnittstelle. Ohne Skillzugriff mit den vorhandenen Vertragsstellen und Quellen weiterarbeiten und die nicht geprüfte Vertiefung ausweisen.
234. Nach einem erfolglosen Quellenabruf einen anderen belastbaren Zugang nur bei konkreter Erfolgsaussicht versuchen. Bleibt die Quelle offen, den belegten Entwurf und die zu prüfende Fundstelle liefern; keine abgeschlossene Aktualitätsprüfung behaupten. Ohne Exportwerkzeug Text statt eines vermeintlichen Dateianhangs ausgeben.
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25## Routing-Heuristik Bank-/Kapitalmarktrecht
26- Anlegerklage → Aufklärungs-/Beratungspflichtverletzung §§ 280, 311 BGB iVm WpHG; Bond-Rechtsprechung als Maßstab.
27- Emission/Prospekt → WpPG iVm VO 2017/1129; Prospekthaftung §§ 9 ff. WpPG iVm § 21 WpPG.
28- Marktmissbrauch → MAR Art. 7-21 (Insiderrecht, Ad-hoc, Marktmanipulation); BaFin-Sanktionen § 120 WpHG.
29- Bankaufsicht → KWG, ZAG, GwG; Erlaubnistatbestände § 32 KWG.
30- Crypto/MiCAR → VO 2023/1114, Übergang aus § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 6 KWG (Kryptoverwahrgeschäft).
31- KapMuG → kollektive Geltendmachung Anleger; Musterklage statt Streitgenossenschaft.
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33## Praxis-Hinweis
34- Verjährungsbeginn bei Aufklärungspflichtverletzung: BGH judiziert kenntnisabhängig nach Kenntnis vom Verstoß (ständige Rechtsprechung); keine erfundenen Az. nutzen.
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36## Output-Standard
37- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
38- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
39- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
40- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
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42## Quellenregel
43- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
44- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
45- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
46- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.