Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Insolvenzverwaltungs-Routing
- Verfahrensphase?
- Vorläufige Verwaltung § 21 InsO (schwach mit Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO oder stark mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis § 22 InsO).
- Eröffnetes Verfahren § 80 InsO: Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf Verwalter über.
- Schlussverteilung § 196 InsO oder Aufhebung § 200 InsO.
- Eilige Eröffnungsentscheidungen (in den ersten 14 Tagen):
- § 158 InsO Stilllegung Betrieb oder Fortführung — Berichtstermin § 156 InsO entscheidend.
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO Sicherungsmaßnahmen (insb. Inbesitznahme, Buchhaltung, IT-Systeme).
- Insolvenzgeld-Vorfinanzierung § 170 SGB III — Antrag bei BA, Vorfinanzierungsbank.
- § 109 InsO Mietverhältnisse mit 3-Monats-Sonderkündigungsrecht für Verwalter.
- § 113 InsO Arbeitsverhältnisse mit 3-Monats-Kündigungsfrist.
- Mandantenrolle? Insolvenzverwalter selbst, vorl. Sachwalter (Eigenverwaltung § 270 InsO), externer Berater des Verwalters, Gläubigerausschuss-Mitglied, Geschäftsführer/Vorstand (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht § 97 InsO).
Kompetenzgrenzen Verwalter
- § 160 InsO besonders bedeutsame Rechtshandlungen: Zustimmung Gläubigerausschuss/-versammlung (Betriebsstilllegung, Veräußerung im Ganzen, Aufnahme von Massedarlehen, langfristige Verträge).
- § 164 InsO Verfügungen über bestimmte Gegenstände.
- § 161 InsO besonders bedeutsame Rechtshandlungen Eigenverwaltung — Mitwirkung Sachwalter.
1---2name: workflow-kaltstart-und-routing-233description: Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Insolvenzverwaltung - IV-Cockpit.4---56# Kaltstart und Routing78## Aufgabe9Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.1011## Kaltstart12Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:13141. Wer fragt in welcher Rolle?152. Was ist das gewünschte Ergebnis?163. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?174. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?1819## Arbeitsworkflow201. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.212. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.223. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.234. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.2425## Output-Standard26- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.27- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.28- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.29- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.3031## Quellenregel32- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.33- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.34- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.35- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.3637## Insolvenzverwaltungs-Routing38- **Verfahrensphase?**39 - Vorläufige Verwaltung § 21 InsO (schwach mit Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO oder stark mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis § 22 InsO).40 - Eröffnetes Verfahren § 80 InsO: Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf Verwalter über.41 - Schlussverteilung § 196 InsO oder Aufhebung § 200 InsO.42- **Eilige Eröffnungsentscheidungen (in den ersten 14 Tagen):**43 - § 158 InsO Stilllegung Betrieb oder Fortführung — Berichtstermin § 156 InsO entscheidend.44 - § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO Sicherungsmaßnahmen (insb. Inbesitznahme, Buchhaltung, IT-Systeme).45 - Insolvenzgeld-Vorfinanzierung § 170 SGB III — Antrag bei BA, Vorfinanzierungsbank.46 - § 109 InsO Mietverhältnisse mit 3-Monats-Sonderkündigungsrecht für Verwalter.47 - § 113 InsO Arbeitsverhältnisse mit 3-Monats-Kündigungsfrist.48- **Mandantenrolle?** Insolvenzverwalter selbst, vorl. Sachwalter (Eigenverwaltung § 270 InsO), externer Berater des Verwalters, Gläubigerausschuss-Mitglied, Geschäftsführer/Vorstand (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht § 97 InsO).4950## Kompetenzgrenzen Verwalter51- § 160 InsO besonders bedeutsame Rechtshandlungen: Zustimmung Gläubigerausschuss/-versammlung (Betriebsstilllegung, Veräußerung im Ganzen, Aufnahme von Massedarlehen, langfristige Verträge).52- § 164 InsO Verfügungen über bestimmte Gegenstände.53- § 161 InsO besonders bedeutsame Rechtshandlungen Eigenverwaltung — Mitwirkung Sachwalter.