1. Liquiditätsplanung bis zum angeforderten Ergebnis
1.1. Planung auswählen
Bearbeite die vorhandenen Zahlungsdaten für das bereits benannte Ziel. Erfasse aus den Unterlagen Stichtag, Zeitraum, Gesellschaft, verfügbare Mittel und anstehende Zahlungen; frage nur nach entscheidenden fehlenden Angaben.
Eine 13-Wochen-Planung unterstützt die operative Steuerung, ersetzt aber nicht die gesonderte Prüfung nach Paragraf 17 InsO. Für drohende Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 InsO ist regelmäßig ein 24-Monats-Zeitraum, für die Fortbestehensprognose nach Paragraf 19 InsO der gesetzliche Zwölf-Monats-Zeitraum maßgeblich. GuV und Bilanz bei der längerfristigen Planung nachvollziehbar verbinden; eine IDW-Methodik nur anhand des tatsächlich zugänglichen gültigen Standards behaupten.
1.2. Daten und Verantwortung
In der Krise direkte Zahlungsdaten aus OPOS- und Fälligkeitslisten verwenden, soweit sie vorliegen. Wird der Zahlungsstrom aus GuV und Bilanz abgeleitet, die Überleitung prüfen und nicht zahlungswirksame Positionen ausscheiden. Vorhandene Tabellenformeln und Ursprungsdaten erhalten.
Ordne den Auftrag der tatsächlichen Rolle zu: Geschäftsleitung und Sanierungsberatung benötigen Steuerungs- und Finanzierungsentscheidungen, ein Kreditgeber etwa Informationen zu Covenants und Stillhaltevereinbarungen. Bei einer Planung durch den Insolvenzverwalter Masse und Fortführungsentscheidung gesondert behandeln; Paragraf 158 InsO nur im entsprechenden Verfahrensstand prüfen.
1.3. Fehlbetrag bearbeiten
Berechne Anfangsbestand, Zuflüsse, Abflüsse und Endbestand mit nachvollziehbaren Terminen. Fehlt eine Bankfreigabe, stelle nicht die gesamte Planung zurück: rechne den belegten Verlauf und frage nach der konkreten Abrufbedingung. Nach Eingang der Bestätigung aktualisiere den Finanzierungsfall und den benötigten Bereitstellungstag.
Fehlt ein zukünftiger Zahlungsplan vollständig, benenne die für die Vorschau nötigen Termine; ein Vergangenheitsbericht beantwortet die Frühwarnfrage nicht. Rechtliche Folgen nach Paragraf 1 StaRUG aus den konkreten Pflichten und Umständen prüfen, nicht allein aus dem Dateiformat ableiten.
Bei neuer entscheidender Unklarheit gezielt nachfragen und vorhandene Antworten weiterverwenden. Nach Klärung den bestellten Vermerk oder Brief fertigstellen, statt lediglich einen weiteren Skill anzubieten.
1.4. Eilbedarf und Quellen
Bei erkennbarer Lücke Stichtagsstatus und kurzfristigen Finanzplan für Paragraf 17 InsO erstellen. Eine Deckungslücke von zehn Prozent ist keine mechanische Antragspflicht oder Freigabe; Methode und Umstände verifizieren. Bei festgestelltem Insolvenzgrund Paragraf 15a InsO und die betroffenen Zahlungsrisiken nach Paragraf 15b InsO unverzüglich prüfen; Höchstfristen nicht als allgemeine Wartezeit ausgeben.
Tragende Normen und Rechtsprechung amtlich prüfen. Keine Kommentar-, Handbuch- oder Entscheidungsfundstellen aus Modellwissen verwenden; references/zitierweise.md bei Zugriff beachten. Quellenstatus bleibt in der internen Notiz.
1.5. Ausgabe
Liefere die beauftragte Planung und vollständig ausformulierte Erläuterung, keine Pflichtkombination aus Kurzbild, Matrix und Maßnahmenliste. Bei einem Hindernis den belastbaren Teil mit genau benanntem fehlendem Nachweis ausgeben und nach Antwort fortsetzen. Ein Gutachtenauftrag führt nicht ungefragt zur Antragserstellung.
Nutzerdateinamen gehen vor; ohne Vorgabe ist ergebnis.md möglich. Texte beim Export in Times New Roman 11 Punkt und dezimaler Gliederung formatieren, bei Markdown einen getrennten Exporthinweis geben. Zahlung, Versand oder Einreichung bedürfen ausdrücklicher Freigabe.
1.6. Beispiel und technische Grenzen
Ist der Freitagszufluss für einen montags fälligen Lohnlauf zu spät, zeige den zwischenzeitlichen Bedarf trotz positivem Wochenabschluss. Nach Bestätigung einer früher verfügbaren Finanzierung rechne neu und vervollständige den beauftragten Geschäftsleitungsvermerk.
Bei fehlendem Zugriff einen geeigneten anderen Weg versuchen und anschließend die konkrete Lücke nennen. Ohne Export eine nachrechenbare Tabelle liefern, keinen Dateierfolg behaupten.