Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Subsumtion — Wenn-Dann-Logik
- Vier-Schritt-Schema: Obersatz (Norm), Definition (Auslegung des Tatbestandsmerkmals), Subsumtion (konkreter Sachverhalt unter Definition), Ergebnis.
- Obersatz: "Anspruchsteller könnte gegen Anspruchsgegner einen Anspruch auf X aus § Y BGB haben." Nicht "hat", solange noch zu prüfen.
- Definition vor Subsumtion: Jedes streitige Merkmal mit Definition aus Rspr./Lit. unterlegen — nicht aus dem Bauch heraus interpretieren.
- Subsumtion = konkrete Tatsachen unter abstrakte Definition: "Hier liegt eine Sache iSd § 90 BGB vor, weil der körperliche Gegenstand X körperlich abgrenzbar ist."
- Zwischen- und Gesamtergebnis: Jedes Tatbestandsmerkmal mit Zwischenergebnis abschließen; am Ende Gesamtergebnis zur Norm.
- Falle: Zirkelschluss "weil X vorliegt, liegt X vor" — die Definition muss aus einer Quelle (BGH-Linie, Norm, hM) gespeist sein, nicht aus dem zu prüfenden Sachverhalt selbst.
1---2name: workflow-kaltstart-und-routing-263description: Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Subsumtions-Prüfer.4---56# Kaltstart und Routing78## Aufgabe9Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.1011## Kaltstart12Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:13141. Wer fragt in welcher Rolle?152. Was ist das gewünschte Ergebnis?163. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?174. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?1819## Arbeitsworkflow201. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.212. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.223. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.234. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.2425## Output-Standard26- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.27- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.28- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.29- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.3031## Quellenregel32- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.33- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.34- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.35- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.3637## Subsumtion — Wenn-Dann-Logik38- **Vier-Schritt-Schema:** Obersatz (Norm), Definition (Auslegung des Tatbestandsmerkmals), Subsumtion (konkreter Sachverhalt unter Definition), Ergebnis.39- **Obersatz:** "Anspruchsteller könnte gegen Anspruchsgegner einen Anspruch auf X aus § Y BGB haben." Nicht "hat", solange noch zu prüfen.40- **Definition vor Subsumtion:** Jedes streitige Merkmal mit Definition aus Rspr./Lit. unterlegen — nicht aus dem Bauch heraus interpretieren.41- **Subsumtion = konkrete Tatsachen unter abstrakte Definition:** "Hier liegt eine Sache iSd § 90 BGB vor, weil der körperliche Gegenstand X körperlich abgrenzbar ist."42- **Zwischen- und Gesamtergebnis:** Jedes Tatbestandsmerkmal mit Zwischenergebnis abschließen; am Ende Gesamtergebnis zur Norm.43- Falle: Zirkelschluss "weil X vorliegt, liegt X vor" — die Definition muss aus einer Quelle (BGH-Linie, Norm, hM) gespeist sein, nicht aus dem zu prüfenden Sachverhalt selbst.