Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
OWi-Kaltstart-Triage
- Stufe 1 - Bescheidart erkennen: Anhoerungsbogen (kein Bescheid, nur Aufforderung Stellungnahme) - Verwarnung mit Verwarnungsgeld (§ 56 OWiG, max. 55 EUR, nur mit Einverstaendnis) - Bussgeldbescheid (§ 65 OWiG, Bescheidqualitaet, 2 Wochen Einspruch § 67 OWiG).
- Stufe 2 - Tatvorwurf einordnen: Geschwindigkeit (§ 3 StVO), Abstand (§ 4 StVO), Rotlicht (§ 37 StVO; Differenz bei 1 Sekunde qualifiziert mit Fahrverbot), Handy (§ 23 Ia StVO), Alkohol (§ 24a StVG: 0,5 Promille / 0,3 mit Ausfallerscheinungen § 316 StGB), Drogen (§ 24a II StVG, Anlage zu § 24a).
- Stufe 3 - Sanktionsumfang pruefen:
- Geldbusse + Punkte FAER (1, 2 oder 3 Punkte je nach Tatbestand seit Punktereform 2014).
- Fahrverbot 1-3 Monate moeglich (§ 25 StVG).
- Folgen: Vor- oder Wiederholungstaeter (§ 4 II StVG), 8-Punkte-Grenze.
- Stufe 4 - Berufliche Relevanz: Berufskraftfahrer, Lehrer, Polizei, Arzt, Aussendienst - Fahrverbot existenzbedrohend; Hauptverhandlung statt Einspruchsruecknahme strategisch.
- Stufe 5 - Sofortmassnahmen: Akteneinsicht § 49 OWiG i.V.m. § 147 StPO, Messverfahren-Rohdaten anfordern (BVerfG-Rsp. zur fair-trial-Garantie); Zeugenfragebogen nicht beantworten (§ 55 OWiG), Halterauskunft § 31a StVZO ggf. erfuellen.
- Stufe 6 - Einspruchsentscheidung: Vollumfaenglich vs. Beschraenkung auf Rechtsfolgenausspruch (analog § 410 II StPO).