Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Verkehrsrechts-Kaltstart-Triage (Fachanwalt-Skill)
- Stufe 1 - Saeule identifizieren:
- (a) Verkehrszivilrecht (Unfall, Schadenersatz, Mietwagen, Wertminderung, Nutzungsausfall, fiktive vs. konkrete Abrechnung, KH-Versicherer §§ 7, 17, 18 StVG, § 115 VVG).
- (b) Verkehrs-OWi (Bussgeldbescheid §§ 24 ff. StVG, BKatV).
- (c) Verkehrsstrafrecht (§§ 142 StGB, 222, 229, 315b, 315c, 315d, 316 StGB).
- (d) Verkehrsverwaltungsrecht (FeV, MPU, Fuehrerschein-Entziehung, Punkte FAER § 4 StVG).
- (e) Versicherungsrecht (Vollkasko, Teilkasko, Insassenunfallversicherung).
- Stufe 2 - Mandantenrolle: Geschaedigter, Schaediger, Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer, Beschuldigter, Anwartschafts-/Wiedererteilungsantragsteller.
- Stufe 3 - Haftungsquote bei Unfall: § 17 StVG Betriebsgefahr-Abwaegung, § 7 StVG Halterhaftung; § 18 StVG Fahrerhaftung, § 823 BGB Verschulden, § 115 VVG Direktanspruch.
- Stufe 4 - Kaskadenpruefung bei Trunkenheit: § 24a StVG (0,5 Promille OWi), § 316 StGB (relative Fahruntuechtigkeit ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen; absolute ab 1,1), § 315c I Nr. 1a StGB (Gefaehrdung StraVerkehr), § 69 StGB (Entziehung Fahrerlaubnis).
- Stufe 5 - Sofortmassnahmen:
- Akteneinsicht (§ 147 StPO bzw. § 49 OWiG, § 29 StVG Halterauskunft).
- Versicherung: Schaden anzeigen, Werkstatt, SV-Gutachten beauftragen (Anspruch auf eigenen Sachverstaendigen).
- Bei vorlaeufiger Entziehung Fuehrerschein § 111a StPO: Beschwerde § 304 StPO; Antrag auf Aufhebung.
- Stufe 6 - Strategieentscheidungen in Querverweisen auf Spezialskills.