Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Markenrechtlicher Kaltstart
- Schutzgegenstand: Markenform nach § 3 MarkenG (Wort, Bild, Wort-Bild, 3D, Sound, Farbe, Position, Bewegung). Bei nicht-traditionellen Formen graphische Darstellbarkeit prüfen.
- Schutzhindernisse: absolute Hindernisse § 8 MarkenG (Unterscheidungskraft Abs. 2 Nr. 1, Freihaltebedürfnis Abs. 2 Nr. 2, Bösgläubigkeit Abs. 2 Nr. 10); relative Hindernisse § 9 MarkenG (ältere identische/ähnliche Marke).
- Schutzbereich Kollision: Paragraph 14 MarkenG; Verwechslungsgefahr in der Wechselwirkung von Zeichenähnlichkeit, Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft. EuGH, Urteil vom 11.11.1997 - C-251/95 (SABEL/Puma), verlangt eine umfassende Beurteilung des Gesamteindrucks; EuGH, Urteil vom 29.09.1998 - C-39/97 (Canon), konkretisiert Wechselwirkung und relevante Verkehrskreise.
- Territorial: DPMA national, EUIPO Unionsmarke, WIPO Madrid Internationale Registrierung.
- Frist: Widerspruch DPMA § 42 MarkenG (3 Monate nach Veröffentlichung), EUIPO 3 Monate; Anmeldegebühr 290 EUR Grundgebühr DPMA, 850 EUR EUIPO eine Klasse.
- Falle bei Luxus: selektiver Vertrieb (EuGH Coty C-230/16) hält nur, wenn objektive Kriterien diskriminierungsfrei und qualitative Funktion gewahrt.